Unternehmensservice
CBAM-Update: Neue Leitlinien und nächste Meilensteine
Im Laufe des Sommers hat die Europäische Kommission mehrere wichtige CBAM-Aktualisierungen sowie neue Ressourcen veröffentlicht, um die beteiligten Akteure bei der Umsetzung von CBAM zu unterstützen. Hier ist ein Überblick über die neuesten Entwicklungen und anstehenden Meilensteine.
Für Prüfer: Der 1. September ist ein wichtiger Meilenstein
Seit dem 1. September 2026 können akkreditierte CBAM-Prüfer Zugang zum CBAM-Register beantragen. Die Akkreditierung durch die zuständige nationale Akkreditierungsstelle ist der erste Schritt im Verfahren, gefolgt von einem Antrag auf Zugang zum CBAM-Register. Die zuständige nationale Behörde gewährt den Zugang, nachdem sie geprüft hat, dass der Prüfer ordnungsgemäß akkreditiert ist. Ab Januar 2027 werden Prüfer Verifizierungsberichte im CBAM-Register erstellen, sodass Importeure tatsächlich verifizierte Emissionen für die Erstellung ihrer CBAM-Erklärungen verwenden können.
Neue Leitlinien für CBAM-Prüfer und Akkreditierungsstellen
Im Anschluss an das Webinar im Juli zu Akkreditierung und Verifizierung veröffentlichte die Kommission am 24. August neue Leitlinien zur CBAM-Verifizierung und -Akkreditierung. Die Leitlinien unterstützen Prüfer und nationale Akkreditierungsstellen dabei, die für Verifizierung und Akkreditierung während der endgültigen CBAM-Phase geltenden Anforderungen zu verstehen.
Gezielte Korrekturen der CBAM-Standardwerte
Am 31. Juli veröffentlichte die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 der Kommission, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 durch gezielte Korrekturen einer begrenzten Anzahl von CBAM-Standardwerten berichtigt wurde.
Stand: 04.09.2026