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Bundesrat beschließt Stellungnahme zur Umsetzung der IED

Der Bundesrat hat am 6. März über Empfehlungen seiner Ausschüsse zur nationalen Umsetzung der überarbeiteten Industrieemissionsrichtlinie (IED) entschieden. Viele Vorschläge zur Vereinfachung und zur Verbesserung des Vollzugs wurden übernommen. Der Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, das Gesetz zu verschieben, erhielt jedoch keine Mehrheit.
Insgesamt stimmten die Länder 103 von 135 Anträgen der Ausschüsse zu. Darunter sind zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und zur möglichst direkten Umsetzung der EU-Richtlinie (1:1-Umsetzung). Viele dieser Punkte entsprechen Empfehlungen der DIHK. Die geplante Verschiebung des Gesetzes bis zum Abschluss des Umwelt-Omnibus-Verfahrens wurde jedoch abgelehnt.

Zentrale Punkte der Stellungnahme

1:1-Umsetzung ohne zusätzliche nationale Vorgaben
Der Bundesrat fordert, keine zusätzlichen nationalen Anforderungen über die EU-Vorgaben hinaus einzuführen („kein Gold-Plating“) und die vorhandenen EU-Spielräume zu nutzen, um Bürokratie zu reduzieren.

BVT-Schlussfolgerungen

Es werden alternative Regelungen zur direkten Anwendung der BVT-Schlussfolgerungen gefordert. Dafür sollen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (§ 61c und § 61g WHG) vorgenommen werden.

Umsetzung von Ausnahmen

Der Bundesrat fordert die vollständige Umsetzung der EU-Ausnahmeregelungen zu Emissionsbandbreiten und Umweltleistungsgrenzwerten im BImSchG und im WHG.

Ausnahmen auch für Nicht-IED-Anlagen

Auch Anlagen, die nicht unter die IED fallen, sollen unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen erhalten können.

Veröffentlichung von Nebenbestimmungen

Die Pflicht zur Veröffentlichung soll auf Nebenbestimmungen beschränkt werden, die den Behörden tatsächlich vorliegen.

Umweltmanagementsysteme (UMS)

Zertifizierte Umweltmanagementsysteme sollen nicht zusätzlich von Behörden geprüft werden müssen. Außerdem sollen weitere Systeme anerkannt werden, die Daten auf andere Weise erfassen und dokumentieren.

Vereinfachungen und Digitalisierung im Genehmigungsverfahren

Mehrere Maßnahmen sollen Genehmigungsverfahren beschleunigen und digitalisieren:
  • Abschaffung der Pflicht zur Veröffentlichung im „amtlichen Veröffentlichungsblatt“
  • Widersprüche sollen nur noch von direkt betroffenen Personen möglich sein
  • Schriftform bei Bekanntgaben und Fristverlängerungen soll entfallen
  • Frist für die Zustimmung der Gemeinde wird von zwei Monaten auf einen Monat verkürzt
  • Weitere Beschleunigungen in der 4. BImSchV sowie im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Erleichterungen beim UVPG

Zusätzlich sind Anpassungen und Vereinfachungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vorgesehen.