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Aktualisierung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 die Änderungen der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) beschlossen. Das Inkrafttreten der Verordnung wird voraussichtlich im Laufe des Aprils erwartet. Damit gehen auch Anpassungen der hoheitlichen Aufgaben der IHKs bei der Bescheinigung der Sachkunde einher.
Hintergrund ist die neue EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573, die bereits gilt und auf nationaler Ebene eine Anpassung der ChemKlimaschutzV erforderlich macht. Die Änderungen werden perspektivisch alle IHKs betreffen.
Zentrale Punkte im Überblick:
  • Bestehende Sachkundenachweise behalten bis zum 12. März 2029 ihre Gültigkeit.
  • Neue Sachkundebescheinigungen setzen künftig eine erweiterte Prüfung (inkl. alternativer Kältemittel) sowie regelmäßige Auffrischungskurse voraus.
  • Es gilt eine neue Systematik der Sachkundebescheinigungen und einen erweiterten Anwendungsbereich.
Ab 2029 dürfen Unternehmenszertifikate nur noch auf Grundlage der neuen Personalzertifikate bzw. nach absolvierten Auffrischungskursen genutzt werden.