Vergabe - Präqualifizerung - amtliches Verzeichnis

Präqualifizierung

Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Vergaberecht

Ansprechpartner für rheinland-pfälzische Unternehmen ist das bei der EIC Trier GmbH angesiedelte IHK/HWK Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz (abc).
Dagmar Lübeck
Leiterin Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz
Telefon: 0651 97567-16
Telefax: 0651 97567-33
E-Mail: luebeck@eic-trier.de, luebeck@abc-rlp.de
http://www.abc-rlp.de/

Präqualifizierung - was ist das?

Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungsverfahren beteiligen, müssen nachweisen, dass sie geeignet, also leistungsfähig und zuverlässig sind und dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu sind eine Vielzahl von Erklärungen und Dokumenten einzureichen.
Die Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Eignungsnachweisen. Unternehmen reichen bei der Präqualifizierungsstelle die vorgesehenen Nachweise ein. Nach positivem Prüfungsergebnis wird eine Urkunde mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bei jeder Angebotsabgabe muss jetzt anstelle einer Vielzahl von Dokumenten nur noch die PQ-Urkunde als Kopie eingereicht bzw. der Unternehmenscode angegeben werden.

Präqualifizierungsstelle

  • Die Präqualifizierungsstelle für Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland ist die Auftragsberatungsstelle Hessen.
    Die Auftragsberatungsstelle zertifiziert die Eignungsnachweise und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen national und EU-weit nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen.
  • Wünscht das Unternehmen in Rheinland-Pfalz eine bundes- und EU-weite Registrierung im amtlichen Verzeichnis, wird es nach der Präqualifizierung durch die Auftragsberatungsstelle Hessen und einer abschließenden Prüfung durch die IHK Wiesbaden im amtlichen Verzeichnis eingetragen.
  • Durch die Bündelung der Kompetenz im Vergaberecht der IHKs in Rheinland-Pfalz, Hessen und des Saarlandes bei der Auftragsberatungsstelle Hessen trifft der Unternehmer auf eine eingespielte Partnerin, die bereits seit Jahren das hessische Präqualifizierungsregister führt und lange Erfahrung auf dem Gebiet der Präqualifizierung besitzt.

Was ist das amtliche Verzeichnis?

  • Das amtliche Verzeichnis für präqualifizierter Unternehmen ist ein bundesweites, online zugängliches Verzeichnis der IHKs.
    Alle öffentlichen Auftraggeber können sich dort kostenfrei darüber informieren, ob ein Unternehmen geeignet ist, öffentliche Aufträge durchzuführen, und dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Im öffentlichen Teil der Datenbank können auch private Nachfrager nach Auftragnehmern suchen.
  • Die im amtlichen Verzeichnis gelisteten Unternehmen und freiberuflich Tätigen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich haben gegenüber der IHK bzw. der Auftragsberatungsstelle vor der Eintragung nachgewiesen, dass sie ausreichend qualifiziert sind und dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
  • Die öffentlichen Auftraggeber sind dann bundes- und  EU-weit verpflichtet, die Eignung bei den im amtlichen Verzeichnis eingetragenen Unternehmen und freiberuflich Tätigen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich anzuerkennen. Eine Ausnahme bilden nur konkret begründete Zweifelsfälle.
Voraussetzung für die Eintragung in das amtliche Verzeichnis der IHK ist die Präqualifizierung.
  • Die Unternehmen können im amtlichen Verzeichnis über unterschiedliche Suchkriterien, wie Name, Sitz, Branchencode usw. gefunden werden. Auftraggeber können über eine Registrierung und Passwortvergabe jederzeit die Einzelnachweise der Unternehmen einsehen. Sie können darüber Bieter ausfindig machen und sie bei beschränkter Ausschreibung und Verhandlungsvergabe zur Angebotsabgabe auffordern.
  • Das amtliche Verzeichnis ist allgemein zugänglich. Die von den Präqualifizierungsstellen überprüften Dokumente sind jedoch nur für die öffentlichen Auftraggeber einsehbar, denen das Zertifikat mit seiner spezifischen Kennnummer vorliegt.

Welche Vorteile bietet des amtliche Verzeichnis?

  • Die im amtlichen Verzeichnis gelisteten Unternehmen erhalten durch die Eintragung eine starke Rechtsstellung, weil bei ihnen die Eignung vermutet wird. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der öffentliche Auftraggeber diese Vermutung anzweifeln.
  • Unternehmen sparen durch die Eintragung Kosten und Zeit. Sie können sicher sein, dass sie bei einer Teilnahme an öffentlichen Aufträgen die formalen Anforderungen an ihre Eignung erfüllen und gute Angebote nicht wegen fehlerhafter Eignungsnachweise ausgeschlossen werden müssen.
  • Als Bieter legen die Unternehmen statt vieler Einzelnachweise nur eine Urkunde vor, die die am häufigsten verlangten Nachweise abdeckt und ein Jahr gültig ist.
  • Die Unternehmen sind bundes- und sogar EU-weit gelistet, so dass die öffentlichen Auftraggeber auch über die Landesgrenzen hinweg den Zugriff auf geeignete Unternehmen haben. Auftraggeber aus anderen Bundesländern sind verpflichtet, die Zertifikate der im amtlichen Verzeichnis gelisteten Unternehmen auch dann anzuerkennen, wenn sie nicht aus dem eigenen Bundesland stammen.
  • Der Antrag auf Eintragung in das amtliche Verzeichnis umfasst mehr Angaben als für die eigentliche Eintragung und Präqualifizierung erforderlich. Mit den zusätzlichen Informationen kann die EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) aufgefüllt werden.

Kosten

Präqualifizierung und Eintragung in das amtliche Verzeichnis sind kostenpflichtig.