Recht und Steuern
Präqualifizierung
Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Vergaberecht
Ansprechpartner für rheinland-pfälzische Unternehmen ist das bei der EIC Trier GmbH angesiedelte IHK/HWK Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz (abc).
Dagmar Lübeck
Leiterin Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz
Telefon: 0651 97567-16
Telefax: 0651 97567-33
E-Mail: luebeck@eic-trier.de, luebeck@abc-rlp.de
http://www.abc-rlp.de/
Leiterin Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz
Telefon: 0651 97567-16
Telefax: 0651 97567-33
E-Mail: luebeck@eic-trier.de, luebeck@abc-rlp.de
http://www.abc-rlp.de/
Präqualifizierung - was ist das?
Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungsverfahren beteiligen, müssen nachweisen, dass sie geeignet, also fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind und dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu sind regelmäßig verschiedene Erklärungen und Dokumente einzureichen.
Die Präqualifizierung ist eine vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Eignungsnachweisen durch eine zugelassene Präqualifizierungsstelle. Unternehmen reichen dort die vorgesehenen Nachweise ein. Nach positiver Prüfung wird eine Urkunde ausgestellt, die in der Regel ein Jahr gültig ist. Bei Angebotsabgabe genügt dann die Vorlage der PQ-Urkunde bzw. die Angabe des Unternehmenscodes, wodurch die Einzelnachweise im Vergabeverfahren ersetzt werden können.
Die Präqualifizierung ist eine vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Eignungsnachweisen durch eine zugelassene Präqualifizierungsstelle. Unternehmen reichen dort die vorgesehenen Nachweise ein. Nach positiver Prüfung wird eine Urkunde ausgestellt, die in der Regel ein Jahr gültig ist. Bei Angebotsabgabe genügt dann die Vorlage der PQ-Urkunde bzw. die Angabe des Unternehmenscodes, wodurch die Einzelnachweise im Vergabeverfahren ersetzt werden können.
Präqualifizierungsstelle
Die Präqualifizierungsstelle für Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland ist die Auftragsberatungsstelle Hessen.
Sie prüft und zertifiziert die Eignungsnachweise und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den geltenden nationalen und EU-rechtlichen Vorgaben.
Wünscht das Unternehmen in Rheinland-Pfalz eine bundes- und EU-weite Registrierung im amtlichen Verzeichnis, wird es nach der Präqualifizierung durch die Auftragsberatungsstelle Hessen und einer abschließenden Prüfung durch die IHK Wiesbaden im amtlichen Verzeichnis eingetragen.
Durch die Bündelung der Kompetenz im Vergaberecht der IHKs in Rheinland-Pfalz, Hessen und des Saarlandes bei der Auftragsberatungsstelle Hessen trifft der Unternehmer auf eine eingespielte Partnerin, die bereits seit Jahren das hessische Präqualifizierungsregister führt und lange Erfahrung auf dem Gebiet der Präqualifizierung besitzt.
Sie prüft und zertifiziert die Eignungsnachweise und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den geltenden nationalen und EU-rechtlichen Vorgaben.
Wünscht das Unternehmen in Rheinland-Pfalz eine bundes- und EU-weite Registrierung im amtlichen Verzeichnis, wird es nach der Präqualifizierung durch die Auftragsberatungsstelle Hessen und einer abschließenden Prüfung durch die IHK Wiesbaden im amtlichen Verzeichnis eingetragen.
Durch die Bündelung der Kompetenz im Vergaberecht der IHKs in Rheinland-Pfalz, Hessen und des Saarlandes bei der Auftragsberatungsstelle Hessen trifft der Unternehmer auf eine eingespielte Partnerin, die bereits seit Jahren das hessische Präqualifizierungsregister führt und lange Erfahrung auf dem Gebiet der Präqualifizierung besitzt.
Was ist das amtliche Verzeichnis?
Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) ist ein bundesweit online zugängliches Verzeichnis, das von den Industrie- und Handelskammern geführt wird. Öffentliche Auftraggeber können dort kostenfrei prüfen, ob ein Unternehmen geeignet ist und keine Ausschlussgründe vorliegen. Im öffentlichen Teil sind auch Recherchen durch private Nachfrager möglich.
Die im amtlichen Verzeichnis gelisteten Unternehmen und freiberuflich Tätigen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich haben vor der Eintragung nachgewiesen, dass sie qualifiziert sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Öffentliche Auftraggeber sind bundes- und EU-weit verpflichtet, die Eignung der im amtlichen Verzeichnis eingetragenen Unternehmen anzuerkennen (Eignungsvermutung). Eine Ausnahme besteht nur bei begründeten Zweifeln, etwa wenn die hinterlegten Nachweise nicht die projektspezifischen Anforderungen erfüllen.
Voraussetzung für die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist die Präqualifizierung
Die Unternehmen können im amtlichen Verzeichnis nach verschiedenen Kriterien (Name, Sitz, Branche etc.) gefunden werden. Öffentliche Auftraggeber können nach Registrierung die Einzelnachweise einsehen und geeignete Bieter zur Angebotsabgabe auffordern.
Die von den Präqualifizierungsstellen geprüften Dokumente sind nur für öffentliche Auftraggeber einsehbar, denen das Zertifikat und die spezifische Kennnummer vorliegt.
Die im amtlichen Verzeichnis gelisteten Unternehmen und freiberuflich Tätigen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich haben vor der Eintragung nachgewiesen, dass sie qualifiziert sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Öffentliche Auftraggeber sind bundes- und EU-weit verpflichtet, die Eignung der im amtlichen Verzeichnis eingetragenen Unternehmen anzuerkennen (Eignungsvermutung). Eine Ausnahme besteht nur bei begründeten Zweifeln, etwa wenn die hinterlegten Nachweise nicht die projektspezifischen Anforderungen erfüllen.
Voraussetzung für die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist die Präqualifizierung
Die Unternehmen können im amtlichen Verzeichnis nach verschiedenen Kriterien (Name, Sitz, Branche etc.) gefunden werden. Öffentliche Auftraggeber können nach Registrierung die Einzelnachweise einsehen und geeignete Bieter zur Angebotsabgabe auffordern.
Die von den Präqualifizierungsstellen geprüften Dokumente sind nur für öffentliche Auftraggeber einsehbar, denen das Zertifikat und die spezifische Kennnummer vorliegt.
Welche Vorteile bietet des amtliche Verzeichnis?
Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis begründet eine starke Rechtsstellung, da die Eignung vermutet wird. Nur in Ausnahmefällen kann der Auftraggeber diese Vermutung anzweifeln.
Unternehmen sparen durch die Eintragung Zeit und Kosten, da sie im Vergabeverfahren statt vieler Einzelnachweise nur die PQ-Urkunde vorlegen müssen. Die Urkunde ist in der Regel ein Jahr gültig.
Die Unternehmen sind bundes- und EU-weit gelistet; Auftraggeber aus anderen Bundesländern und EU-Mitgliedstaaten müssen die Zertifikate grundsätzlich anerkennen, sofern die Nachweise die projektspezifischen Anforderungen abdecken.
Der Antrag auf Eintragung in das amtliche Verzeichnis kann mehr Angaben umfassen als für die eigentliche Präqualifizierung erforderlich; diese zusätzlichen Informationen können zur Ausfüllung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) genutzt werden.
Unternehmen sparen durch die Eintragung Zeit und Kosten, da sie im Vergabeverfahren statt vieler Einzelnachweise nur die PQ-Urkunde vorlegen müssen. Die Urkunde ist in der Regel ein Jahr gültig.
Die Unternehmen sind bundes- und EU-weit gelistet; Auftraggeber aus anderen Bundesländern und EU-Mitgliedstaaten müssen die Zertifikate grundsätzlich anerkennen, sofern die Nachweise die projektspezifischen Anforderungen abdecken.
Der Antrag auf Eintragung in das amtliche Verzeichnis kann mehr Angaben umfassen als für die eigentliche Präqualifizierung erforderlich; diese zusätzlichen Informationen können zur Ausfüllung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) genutzt werden.
Kosten
Präqualifizierung und Eintragung in das amtliche Verzeichnis sind kostenpflichtig. Die Gebühren werden von den jeweiligen Präqualifizierungsstellen und Kammern festgelegt.