Steuerrecht

Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Im April 2023 startete der Digitale Gewerbesteuerbescheid. Rund 4 Millionen Unternehmen sowie über 80.000 Steuerberatungen und Konzernsteuerabteilungen in Deutschland können seither direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung mitteilen, ob sie den Gewerbesteuerbescheid in elektronischer Form erhalten wollen. Damit ein Unternehmen (bzw. seine Steuerberatung) den Gewerbesteuerbescheid digital erhält, muss eine Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe abgegeben werden, die direkt bei der Gewerbesteuererklärung unter „Anlage Bekanntgabe“ angekreuzt werden kann (derzeit nur in MeinELSTER direkt möglich).
Bei der Abgabe dieser Einwilligung werden dann zusätzliche Merkmale für den digitalen Versand abgefragt (z.B. Benachrichtigungsmailadresse oder ELSTER-ID).
Alternativ kann die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe auch nachträglich gegenüber der zuständigen Kommune erklärt werden. Dies ist für bereits abgegebene Gewerbesteuererklärungen (z. B. für frühere Erhebungszeiträume) möglich und erfolgt formlos, etwa per E-Mail. Zur Vereinfachung wurde hierfür eine Formularvorlage entwickelt, die von Unternehmen bzw. deren Steuerberatung ausgefüllt und direkt an die jeweils zuständigen Kommune(n) übermittelt werden kann. Die Formularvorlage ist hier verfügbar.
Dieses Vorgehen bietet insbesondere folgende Vorteile:
  • Die Einwilligung gegenüber der Kommune gilt unbefristet:
    Die Gültigkeit der Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung bezieht sich immer nur auf den Erhebungszeitraum der Erklärung. Die mit dem Formular erteilte Einwilligung gegenüber der Kommune(n) gilt unbefristet und muss deshalb nicht jedes Jahr erneut erteilt werden.
  • Versand an viele Kommunen gleichzeitig möglich:
    Unternehmen mit mehreren Standorten (in ggf. mehreren Bundesländern) können das Formular ein Mal ausfüllen und an alle Kommunen der Standorte gleichzeitig schicken. Dadurch kann der digitale Bekanntgabewunsch einmalig für alle Standorte erteilt werden.
Hinweis: Grundsätzlich ist die hier thematisierte Einwilligung gegenüber der Kommune auch formlos möglich, sofern sie die benötigten Merkmale für die elektronische Bekanntgabe enthält. Das Formular ist eine Vorlage, die für die Gewerbesteuer verwendet wird, bei Bedarf aber auch erweitert werden kann. Die tatsächliche elektronische Zustellung des Gewerbesteuerbescheids setzt voraus, dass die jeweilige Kommune technisch an das Verfahren angebunden ist. Der Umsetzungsstand kann kommunal unterschiedlich sein.