Recht und Steuern
Impressum: Was muss beachtet werden?
1. Impressumspflicht
Wer geschäftsmäßig digitale Dienste (z. B. Websites, Onlineshops, Social-Media-Accounts, Plattformauftritte) anbietet, muss nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereithalten. Das DDG hat am 14.05.2024 das TMG abgelöst. Sofern das Impressum einen Verweis auf das TMG und/oder die Datenschutzerklärung einen Verweis auf das TTDSG enthält, sind diese entsprechend anzupassen. § 5 DDG ersetzt § 5 TMG und enthält die relevante Vorschrift zur Einhaltung der Impressumspflicht. Die Anforderungen an Inhalt und Sichtbarkeit des Impressums haben sich inhaltlich kaum geändert, der Begriff „Telemedien“ wurde durch „digitale Dienste“ ersetzt. Zudem ist ein Verweis auf § 25 TTDSG im Cookie-Banner oder der Datenschutzerklärung auf den neuen § 25 TDDDG anzupassen.
2. Wer braucht ein Impressum?
Impressumspflichtig ist jeder, der digitale Dienste geschäftsmäßig anbietet, unabhängig davon, ob ein Entgelt verlangt wird. Dazu zählen auch Unternehmensseiten auf Plattformen wie eBay, Facebook, Instagram, LinkedIn, Amazon usw. Reine Privatseiten ohne jeglichen geschäftlichen Bezug sind ausgenommen.
3. Pflichtangaben im Impressum (§ 5 DDG)
Erforderlich sind insbesondere:
- Name und vollständige Anschrift des Anbieters (bei juristischen Personen auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte)
- Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- ggf. zuständige Aufsichtsbehörde, Register und Registernummer, Umsatzsteuer-ID/Wirtschafts-ID
- Hinweis auf Abwicklung/Liquidation bei AG, GmbH, KGaA.
4. Gestaltung und Sichtbarkeit
Das Impressum muss leicht auffindbar und unmittelbar erreichbar sein, z. B. über einen klar bezeichneten Link „Impressum“ oder „Kontakt“ auf jeder Seite, spätestens mit zwei Klicks erreichbar. Die Nutzung anderer Begriffe oder versteckter Links genügt nicht. Auch auf Plattformen und Social Media muss das Impressum entsprechend erreichbar sein.
5. Folgen bei Verstößen
Fehlt ein ordnungsgemäßes Impressum, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände sowie behördliche Sanktionen (§ 3a UWG).
6. Musterbeispiele für eine korrekte Impressumsangabe im Internet
Nachfolgend werden einige Musterbeispiele für korrekte Impressumsangaben dargestellt:
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GmbH
Musterfirma GmbH Musterstraße 1, 51234 Musterstadt Telefon: 0261/12345678 Telefax: 0261/12345679 E-Mail: info@Mustermanngmbh.de Geschäftsführer Max Mustermann Registergericht und Registernummer: Amtsgericht Musterstadt HRB 12345 Stammkapital (freiwillig): 25.000 Euro USt-IdNr. DE 123456789 (nur soweit vorhanden) |
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GbR
Mustermann & Musterfrau GbR Musterstraße 2, 54321 Musterstadt Telefon: 0261/12345678 Telefax: 0261/12345679 E-Mail: info@Mustermanngbr.de Gesellschafter: Max Mustermann und Melanie Musterfrau USt-IdNr. DE 123456789 (nur soweit vorhanden) (Hinweis: Das Musterimpressum der GbR kann auch für Einzelunternehmen verwendet werden) |
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Finanzanlagenvermittler-GmbH
Mustermann Finanzanlagenvermittler GmbH Hauptstraße 1, 56068 Musterstadt Telefon: 0261/12345678 Telefax: 0261/12345679 E-Mail: info@Mustermannfinanzgmbh.de Geschäftsführer Max Mustermann Registergericht und Registernummer: Amtsgericht Koblenz HR B 12345 Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. D-F-111-AAA1-23 USt-IdNr. DE 123456789 (nur soweit vorhanden) Erlaubnis nach § 34f I Gewerbeordnung (GewO) (Finanzanlagenvermittler, Aufsichtsbehörde: X-Behörde (mit Angabe der Adresse)) Mitglied der Industrie- und Handelskammer XY (mit Angabe der Adresse) Berufsbezeichnung: Finanzanlagenvermittler nach § 34f I GewO; Bundesrepublik Deutschland Berufsrechtliche Regelungen: - § 34f GewO - FinVermV Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. |
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