Nr. 3773652
Recht und Steuern

Datenschutzrecht

Recht und Steuern

Das EuGH-Urteil vom 19.03.2026 (Az. C-526/24, Brillen Rottler) hat für Unternehmen entscheidende Leitlinien zur Vermeidung und Abwehr von DSGVO-Hopping gesetzt. DSGVO-Hopping bezeichnet das systematische Geltendmachen von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Personen, die diese Rechte nicht aus echtem Interesse am Datenschutz, sondern gezielt nutzen, um daraus finanziellen Profit zu erzielen. Dabei werden häufig bei verschiedenen Unternehmen jeweils erstmalig Auskunftsanträge gestellt, um anschließend – oft unter Berufung auf angebliche Verstöße – Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das Ziel ist nicht der Schutz der eigenen Daten, sondern die missbräuchliche Generierung von Entschädigungszahlungen.

Recht und Steuern

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein zentrales Instrument der DSGVO, um Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Unternehmen sind verpflichtet, vor Einführung neuer Verarbeitungsvorgänge eine DSFA durchzuführen, wenn diese voraussichtlich ein hohes Risiko bergen – etwa bei der Einführung neuer Technologien, umfangreicher Videoüberwachung, Profiling oder der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten).

Recht und Steuern

Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für viele Unternehmen in Deutschland nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Baustein für Vertrauen und Rechtssicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten. Nachfolgend finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen und praktische Empfehlungen aus unternehmerischer Sicht.

Recht und Steuern

Die Betroffenenrechte nach der DSGVO (Art. 12 ff. DSGVO) stellen für Unternehmen zentrale Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten dar und sind ein wichtiger Bestandteil der Compliance- und Vertrauensstrategie gegenüber Kunden, Beschäftigten und Geschäftspartnern. Unternehmen sind verpflichtet, diese Rechte proaktiv und auf Antrag der Betroffenen zu erfüllen und dabei umfassende technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und nachweisen zu können (Art. 24 DSGVO).

Recht und Steuern

Unternehmen müssen bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO klare und transparente Informationen bereitstellen. Die Datenschutzerklärung muss insbesondere den Verantwortlichen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Empfänger, etwaige Übermittlungen in Drittländer, Speicherdauer sowie die Rechte der Betroffenen verständlich und leicht zugänglich erläutern. Eine präzise und strukturierte Datenschutzerklärung ist rechtlich verpflichtend und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner.

Recht und Steuern

Arbeitgeber müssen für die Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses personenbezogene Daten der Beschäftigten erheben und verarbeiten. Dies ist erforderlich, um die Personalakte zu führen, die Lohn- und Gehaltsabrechnung vorzunehmen und weitere arbeitsrechtliche Pflichten zu erfüllen.

Recht und Steuern

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Mit der Verordnung hat die europäische Union das Datenschutzrecht innerhalb Europas auf eine neue Ebene gestellt.

Recht und Steuern

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25.05.2018. Was es mit der DSGVO auf sich hat, viele (Hintergrund)Informationen und Muster hierzu finden sich auf unserer Webseite zu dem Thema. Nachfolgend soll an einem praktischen Beispiel des Muster-Unternehmens „Homedreams“, Inhaberin: Miranda Mustera, dargestellt werden, wie die Anforderungen der DSGVO umgesetzt werden können.

Recht und Steuern

Die nachstehenden Fragen und Antworten („FAQs“) sind aus den zahlreichen Kontakten mit Unternehmen entstanden und sollen eine schnelle Hilfestellung bei konkreten Problemen geben.

Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)