Zollabfertigung

Russland erhöht Zollgebühren

Der Beschluss N 342 über die neuen Zollsätze und die Grundlagen für die Berechnung der Zollgebühren trat am 1. August in Kraft.
Die Änderungen gelten unabhängig von Warenkategorien für die Zollabfertigung zum freien Warenverkehr. Auch Waren, für die eine Zollanmeldung für den vorübergehenden Gebrauch vorliegt, sind betroffen.
Neben zahlreichen Erhöhungen der Zollgebühren setzt der Beschluss auch einen neuen Satz für die Zollabfertigungen von Waren für den persönlichen Gebrauch fest. Dieser verdoppelt sich auf 500 Rubel. Die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr beträgt aktuell 200 Euro bzw. 31 kg.
Außerdem entfällt ab sofort die Zahlung des Zolls von 0,75 % für die elektronische Anmeldung.
Folgende Zollgebühren wurden u. a. erhöht:
Zollwert
Zollgebühren
bis 200.000 Rubel
775 Rubel
200.000 – 450.000 Rubel
1.550 Rubel
450.001 – 1.200.000 Rubel
3.100 Rubel
1.200.001 – 2.700.000 Rubel
8.530 Rubel
2.700.001 – 4.200.000 Rubel
12.000 Rubel
Eine vollständige Übersicht zu den neuen Zollsätzen können Sie im Original-Beschluss oder auch zusammengefasst nachlesen. 
Quelle: GTAI