Zollkapitel 1 bis 53 und Düngemittel

Höhere Importzölle auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Russland und Belarus

Die Europäische Union führte im Juli 2025 deutlich höhere Importzölle auf ausgewählte Waren aus Russland und Belarus ein. Betroffen sind insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Düngemittel. Mit den Maßnahmen verfolgt die EU das Ziel, ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von diesen Ländern zu reduzieren und mögliche Umgehungen bestehender Handelsbeschränkungen zu verhindern.
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurden daher mit Verordnung (EU) 2025/1227 (Amtsblatt L vom 20. Juni 2025) Vorschriften zur Erhöhung der Zölle auf landwirtschaftliche Produkte und Düngemittel mit Ursprung in Russland und Belarus festgelegt.
Die betroffenen Waren sind in den Anhängen I und II anhand ihrer KN-Codes aufgeführt. Es gelten folgende Zusatzzölle:
  • Für Waren, die in Anhang I (landwirtschaftliche Produkte) aufgeführt sind, gilt ein zusätzlicher Zoll in Höhe von 50 Prozent. Er wurde ab 20. Juli 2025 erhoben. Die Nutzung von zollbegünstigten Kontingenten ist für diese Waren nicht möglich.
  • Für Waren, die in Anhang II aufgeführt sind, gilt seit dem 1. Juli 2025 ein zusätzlicher Zoll von 6,5 Prozent sowie ein Festbetrag pro importierte Tonne, der schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich erhöht wird.
Darüber hinaus wird die Europäische Kommission die geltenden Preise für die aufgeführten Düngemittel über einen Zeitraum von vier Jahren überwachen. Falls die Preise das Preisniveau von 2024 während dieses Zeitraums erheblich überschreiten, wird die Lage neu bewertet und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen, um diesem Preisanstieg entgegenzuwirken.
Diesem Zoll unterliegen alle im Anhang I genannten Waren des Zollkapitels 1 bis 53, die in die Union eingeführt werden und ihren Ursprung in Russland oder in Belarus haben bzw. direkt oder indirekt von dort ausgeführt werden. Dieser Zoll gilt zusätzlich zum anzuwendenden Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs.