Lebensmittelkennzeichnung in der EAWU

Gen-Food ist kennzeichnungspflichtig

Bonn (GTAI) – Hersteller, die Lebensmittel auf dem Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion anbieten, müssen diese kennzeichnen, wenn gentechnisch modifizierte Organismen (GMO) enthalten sind.

Zeichen “GMO” muss angebracht werden

Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen werden, müssen – neben dem EAC-Kennzeichen – mit dem Zeichen “GMO” in derselben Form und Größe gekennzeichnet werden.
Sollte der Hersteller keine Gentechnik bei der Produktion genutzt haben, aber es werden gentechnisch veränderte Bestandteile im Inhalt nachgewiesen, dann besteht keine Kennzeichnungspflicht, wenn deren Gehalt einen Schwellenwert von 0,9 Prozent nicht überschreitet. Der GMO-Gehalt wird dann als zufällige oder nicht behebbare Verunreinigung angesehen.

Kennzeichnung nicht nur im Kleingedruckten

Hersteller waren bereits vor der Änderung des technischen Reglements verpflichtet, Kunden über die Verwendung und den Gehalt von GMO (Anteil über 0,9 Prozent) zu informieren. Allerdings konnten diese Informationen im Kleingedruckten stehen und mussten nicht an einer genau definierten Stelle angegeben werden, was es teilweise schwierig machte, diese zu erkennen.
Nun verlangen die Vorschriften, dass das GMO-Zeichen so angebracht wird, dass es während der gesamten Haltbarkeit der Lbensmittel gut sichtbar und lesbar ist.