Russland
Transitverbot für bestimmte Güter
Im Zuge der EU-Sanktionen gegen Russland wurden nicht nur direkte Export- und Importverbote, sondern auch umfassende Transit- und Durchfuhrbeschränkungen eingeführt. Diese betreffen Unternehmen insbesondere bei Lieferketten in Richtung Zentralasien, Kaukasus, die traditionell über russisches Staatsgebiet verlaufen.
Die Europäische Union untersagt die Durchfuhr bestimmter gelisteter Güter durch russisches Hoheitsgebiet, auch wenn Russland nicht Bestimmungs- oder Ursprungsland ist. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die EU-Sanktionsverordnung Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
Die Durchfuhrverbote betreffen folgende Warenkategorien:
- Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use Gütern gemäß Anhang I der Dual Use Verordnung 821/2021) (Artikel 2 Abs. 1a VO (EU) Nr. 833/2014)
- in Anhang VII aufgeführten Güter und Technologien (Artikel 2a Abs. 1a VO (EU) Nr. 833/2014)
- in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 aufgeführte Feuerwaffen, deren Teile, wesentlichen Komponenten und Munition sowie in Anhang XXXV der VO (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Feuerwaffen und sonstige Waffen (Artikel 2aa Abs. 1a VO (EU) Nr. 833/2014)
- in Anhang XI aufgeführten Güter und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind, sowie die in Anhang XX aufgeführten Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive (Artikel 3c Abs. 1a VO (EU) Nr. 833/2014)
- in Anhang XXXVII aufgeführten Güter und Technologien (Artikel 3k Abs. 1a VO (EU) Nr. 833/2014)
Mit der Codierung Y873 erklärt der Anmelder in der Ausfuhranmeldung, dass die Güter nicht durch das Gebiet Russlands befördert werden (s. ATLAS – Info 0564/24).