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Nr. 6102426
Außenwirtschaft kompakt

Das US-(Re)Exportrecht und das chinesische Exportkontrollgesetz am 29. April 2024

+++Veranstaltung ist ausgebucht+++

Das US-(Re-)Exportrecht beansprucht für sich weltweite Gültigkeit und gilt auch für nicht-amerikanische Firmen. Gleiches gilt für das chinesische Exportkontrollrecht.
Falls Sie Waren aus den USA oder aus China beziehen, unterliegen diese grundsätzlich dem jeweiligen (Re-)Exportrecht. Daher sind vor einem Kauf-/Weiterverkauf die jeweiligen Exportvorschriften zwingend zu prüfen. Gleiches gilt für Güter, die Transit durch die USA geliefert werden.
Sollten amerikanische Güter (oder Software) außerhalb der USA in ein Produkt (z.B. Maschine) eingebaut werden, kann das Endprodukt ebenfalls dem US-Exportrecht unterliegen.
Unser kostenfreies, ganztägiges Seminar
Das US-(Re-)Exportrecht und das chinesische Exportkontrollgesetz am 29. April 2024
09:30 – 16:30 Uhr in der IHK Koblenz
zeigt die zu beachtenden amerikanischen und chinesischen Exportvorschriften auf und stellt deren Umsetzung in der innerbetrieblichen Praxis dar.
Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht und eine Anmeldung nicht mehr möglich.