Die IHK Koblenz bekennt sich mit demonstrativer Logo-Kürzung um 27 % zu Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft. Lesen Sie mehr dazu!
Nr. 5138242
International

Lieferkettengesetz

Ab dem Jahr 2023 wird das Lieferkettengesetz in Kraft treten. Davon betroffen werden Unternehmen mit mehr als 3.000 bzw. ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sein. Auch auf zuliefernde Unternehmen kommen neue Anforderungen zu. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informations- und Veranstaltungsangebote rund um das Thema nachhaltiges Lieferkettenmanagement.
Aktueller Stand:
22.07.2021: Das deutsche Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist somit formal abgeschlossen und das Lieferkettengesetz wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Für den 8. Dezember 2021 war der Entwurf eines EU-Lieferkettengesetzes geplant. Nachdem der unabhängige Ausschuss für Regulierungskontrolle der EU die Folgenabschätzung der EU-Kommission erneut als unzureichend bewertet hat, wurde die Veröffentlichung des Entwurfs auf März 2022 verschoben.