Ab April 2018

Türkei fordert Warenauflistung in einer Excel-Liste

Seit dem 02.04.2018 fordert der türkische Zoll neben der Allgemeinen Liste eine Auflistung der Waren in einer Excel-Liste (XLSX-Datei · 10 KB) , die dem türkischen Zoll in elektronischer Form zu übergeben ist (z.B. auf flash disk oder USB Stick).
  • Alle Positionen der Allgemeinen Liste des Carnet ATA, die in die Türkei ein- sowie ausgeführt werden, müssen im Detail in die beigefügte Excel Liste eingetragen werden.
  • Ohne Ausnahmen müssen alle einzelnen Positionen aufgeführt sein.
  • Die Angaben auf dieser Excel-Liste werden bei der Einfuhrabwicklung, sowie bei der Ausfuhr, in das Zollsystem eingepflegt.
    Entsprechend werden die Mengen automatisch verrechnet.
Bei der Erstellung aller neuen Carnet ATA müssen unbedingt folgende Punkte beachtet werden:
  • alle Teile müssen in zählbaren Mengen aufgeführt werden
  • keine Abweichungen möglich! Carnet ATA Mengen = Ladung auf dem Lkw
  • alle Wertangaben (€) müssen richtig angegeben werden
  • auf jeder Packliste je Carnet ATA müssen exakte Gewichtsangaben (Kg) gemacht werden