Ab 1. Januar 2024

Schweiz: Carnet trotz des Wegfalls der Zölle für Industriewaren weiterhin sinnvoll

Bitte denken Sie daran: Es fallen zwar die Zölle weg, nicht aber die zollamtliche Abwicklung.
In Deutschland muss ohne Carnet ATA das zollrechtliche Ausfuhrverfahren abgewickelt werden bzw. in der Schweiz das Einfuhrverfahren, alternativ das “Freipass-Verfahren ZAVV” für die vorübergehende Verwendung oder auch letztlich die zollamtliche Wiedereinfuhr nach Deutschland als Rückware. Außerdem fallen eventuelle Kosten für Zolldienstleister an.
Mehr zur vorübergehenden Verwendung finden Sie hier.
Außerem bedeutet Zollfreiheit nicht generelle Abgabenfreiheit. Einfuhrumsatzsteuer muss in der Schweiz entrichtet werden, wenn zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt wird. Die Erstattung für Ausländer ist nur in einem komplizierten Verfahren möglich.