China

Carnets nun auch für Berufsausrüstung und Warenmuster möglich

China ist  zum Jahresanfang 2019 den Abkommen Berufsausrüstung und Warenmuster beigetreten. Folgende Anforderungen sind dabei zu beachten:
  • Eindeutige Warenbeschreibung
  • Zusätzliche Begleitdokumente als Beleg des Verwendungszwecks
  • Die Einlage von Transitblätter wird empfohlen
  • Wiederausfuhrdatum, das der Zoll bei der Einfuhr einträgt, ggf. um Verlängerung bitten
Nach wie vor gilt: Wer Waren per Carnet ATA vorübergehend nach China einführt, muss beachten, dass die Daten des Carnets bei der Einfuhr elektronisch erfasst werden müssen, damit sie im chinesischen Zoll-IT-System verwendet werden können. Die Registrierung erfolgt über den chinesischen Zollbürgen CCPIT/CCOIC. Dieser gibt die Daten in das System ein und sendet diese an den chinesischen Zoll. Dieser Service kostet pro Carnet 130 RMB (circa 15 Euro).