Elektronische Beglaubigung

VAE: Legalisierung von Handelsrechnung – eDAS-Bescheinigung verpflichtend

Die eDAS-Bescheinigung („attestation“) von Handelsrechnungen ist bei Einfuhren in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ab dem 01. März 2023 verpflichtend.
Die eDAS-Anwendung zur elektronischen Bescheinigung von Handelsrechnungen wird primär durch die Importeure in den VAE bzw. durch dritte Dienstleister vor Ort im Zusammenhang mit der Abgabe der Einfuhrzollanmeldung genutzt. Grundsätzlich können aber auch Exporteure in Deutschland die von ihnen ausgestellten Handelsrechnungen direkt über eDAS elektronisch bescheinigen lassen, bevor die Sendung in den VAE eintrifft. Die erzeugte eDAS-Referenznummer muss aber schlussendlich in der Einfuhrzollanmeldung der VAE zwecks automatisierten Abgleiches angegeben werden.
Zusätzlich zur Anmeldung und Bezahlung erfolgt jetzt auch die eigentliche Beglaubigung („Attestation“) direkt in der eDAS-Anwendung des Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (MOFAIC). Hierfür ist die Handelsrechnung direkt als Scan in der eDAS-Anwendung hochzuladen. Die elektronische eDAS-Bescheinigung von Handelsrechnungen ist nach unseren Informationen auch möglich, ohne dass die Rechnung von der IHK bescheinigt wurde. Nach dem Hochlanden ins Portal erfolgt dann die elektronische Beglaubigung. Eine eDAS-Referenznummer wird erzeugt. Diese ist in der Zollanmeldung bei der Einfuhr anzugeben. Nach den bislang vorliegenden Informationen entfällt für Handelsrechnungen somit der Gang zur VAE-Botschaft in Deutschland zwecks Legalisierung.
Für die elektronische Bescheinigung mittels eDAS gilt eine einheitliche Gebühr von 150 AED für alle Sendungen mit einem Warenwert von 10.000 AED oder mehr, unabhängig vom genauen Warenwert. Rechnungen mit einem Warenwert von weniger als 10.000 AED benötigen keine eDAS-Bescheinigung.
Wie bislang auch benötigen Unternehmen bzw. deren Dienstleister für die elektronische Beglaubigung zunächst einen Account auf der MOFAIC-Website. Dieser Account kann über den Reiter „Start Service“ auf der Website hier eingerichtet werden:
https://www.mofaic.gov.ae/en/services/attestation
Hinweis eDAS-Anwendung: Der eDAS-Prozess sieht an einer Stelle vor (Pflichtfeld), dass Unternehmen diejenige Kammer aus einem Drop-Down-Menü auswählen, die die Handelsrechnung ursprünglich bescheinigt hat. Hier werden bislang jedoch nur sehr wenige deutsche IHKs angezeigt. Unternehmen wird daher bis auf weiteres empfohlen, die Option „others“ auszuwählen, um den eDAS-Prozess abschließen zu können
Weitere Informationen finden Sie hier:

Bei Fragen können sich Unternehmen auch an die Auskunft des MOFAIC (Tel: +97180044444, Kontaktformular: https://www.mofaic.gov.ae/en/Services/forms/edas-support) oder an die emiratische Botschaft in Berlin wenden (Tel: + 49 (0) 30 516 51-6, E-Mail: BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae).