Unionsstatus von Waren: Rechtsänderung im Zusammenhang mit dem System PoUS (Proof of Union Status)
Ab dem 1. Juli 2025 werden derartige papierbasierte Nachweise nicht mehr anerkannt. Dies betrifft auch vereinfachte Nachweise
durch zugelassene Aussteller.
Ausblick: Mit der kommenden Phase 2 von PoUS wird das System auch auf Statusnachweise in Form von Warenmanifesten (Customs Goods Manifest – CGM) ausgeweitet. Über den genauen Umsetzungstermin werden wir informieren.