Arbeitseinsätze in der Schweiz: Neues Meldeportal ab 17.03.2025

Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige online Meldeportal über die Webseite https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ wird ab 14. März 2025 nicht mehr verfügbar sein.
Geben Sie bis spätestens Donnerstag, den 13.03.2025 im derzeitigen/alten Meldeportal https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ alle Meldungen für anstehende Arbeitseinsätze in der Schweiz für die Monate März 2025 und April 2025 ein.
Das neue Schweizer Meldeportal wird über die Webseite
https://www.easygov.swiss ab 17. März 2025 erreichbar sein.
Wir empfehlen eine schnellstmögliche Registrierung im neuen Portal für den Zugriff auf Easygov.
Achtung: Um im neuen Schweizer Meldeportal online Meldungen abgeben zu können ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für Ihr deutsches Unternehmen zwingend notwendig. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die UID-Nummer. Falls bisher nicht vorhanden ist die UID-Nummer im Rahmen der Benutzerregistrierung auf der neuen Webseite online zu beantragen. Die Prüfung und Vergabe einer Schweizer UID kann bis zu 14 Tagen dauern. Ohne Schweizer UID ist technisch kein Login im neuen Meldeportal möglich und Meldungen von Arbeitseinsätzen in der Schweiz können nicht abgegeben werden.
Verstöße gegen die Meldepflicht z.B. zu späte Meldung oder keine Meldung werden mit Geldstrafen gebüßt.
Für die Benutzerregistrierung im neuen Portal hat die IHK Hochrhein-Bodensee eine Anleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 648 KB) zur Verfügung gestellt.