Handelspolitik

Stahlschutzmaßnahmen EU und Vereinigtes Königreich ab 1. Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 treten in der Europäischen Union neue Stahlschutzmaßnahmen in Kraft und ersetzen die bisherigen Regelungen, die am 30. Juni 2026 auslaufen.
Die neuen Maßnahmen sehen ein jährliches Zollkontingent von insgesamt 18.345.922 Tonnen vor, das auf 28 Warenkategorien verteilt wird. Einfuhren innerhalb der jeweiligen Kontingente bleiben zollfrei. Für Einfuhren, die die Kontingente überschreiten, wird ein Zusatzzoll von 50 Prozent erhoben. Dieser fällt zusätzlich zu den regulären Einfuhrzöllen für Waren aus Drittländern an.
Die Schutzmaßnahmen gelten für Einfuhren aus allen Drittländern. Die Kontingente werden jeweils für den Zeitraum 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres festgelegt und quartalsweise nach dem Windhundprinzip verwaltet. Die länderspezifischen Kontingente sollen zeitnah veröffentlicht werden.
Ab 1. Oktober 2026 sind Importeure zudem verpflichtet, bei der Einfuhr Angaben zum Schmelz- und Gießland der Waren zu machen. Darüber hinaus prüft die Europäische Kommission in den kommenden Monaten eine Ausweitung der Stahlmaßnahmen auf weitere Produkte.
Auch das Vereinigte Königreich führt zum 1. Juli 2026 neue Beschränkungen im Stahlhandel ein.