Neue EU-Stahlschutzmaßnahmen
Die EU-Kommission hat am 7. Oktober 2025 neue Maßnahmen zum Schutz der europäischen Stahlindustrie vorgeschlagen. Ziel ist es, mögliche unlautere Auswirkungen weltweiter Überkapazitäten auf den EU-Markt zu begrenzen.
Kernpunkte des Vorschlags:
- Begrenzung der zollfreien Stahlimporte auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr (rund 47 % weniger als 2024).
- Verdopplung des Einfuhrzolls außerhalb dieser Kontingente auf 50 % (bisher 25 %).
- Einführung einer „Melt and Pour“-Regel, um den Ursprung des Stahls besser nachverfolgen und Umgehungen vermeiden zu können.
Die neuen Maßnahmen sollen die aktuell geltende Stahlschutzregelung ersetzen, die im Juni 2026 ausläuft. Laut EU-Kommission sind sie WTO-konform.
Nach Zustimmung des Rates will die Kommission im Rahmen des WTO-Verfahrens Gespräche mit den betroffenen EU-Handelspartnern führen, um länderspezifische Kontingente festzulegen. Für Ausfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein werden aufgrund des EWR-Abkommens keine Zollbeschränkungen gelten.
Der Vorschlag wird nun im ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren beraten und tritt nach Zustimmung von Rat und Europäischem Parlament in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie hier:
EU-Kommissionsvorschlag COM(2025)726
EU-Kommissionsvorschlag COM(2025)726