Intrastat: Höhere Meldeschwellen rückwirkend zum 1.1.2025

Gute Nachrichten für Unternehmen, die am Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarkts beteiligt sind: Die Bundesregierung hat die Meldeschwellen für die Intrastat-Meldungen deutlich angehoben. Dadurch entfällt die Meldepflicht für viele Betriebe.
Konkret steigen die Schwellenwerte für die Intrastat-Meldungen rückwirkend zum 01.01.2025:
  • Eingänge: Erhöhung von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro
  • Versendungen: Erhöhung von 500.000 Euro auf 1 Million Euro
Dank besserer Datenverfügbarkeit aus anderen EU-Staaten können diese Anpassungen vorgenommen werden. Rund 42 % der meldepflichtigen Unternehmen profitieren davon und müssen künftig keine statistischen Meldungen mehr abgeben.
Der Bundesrat hat der Änderung bereits am 02.10.2024 zugestimmt. Unternehmen können sich somit noch in diesem Jahr auf weniger Verwaltungsaufwand einstellen.