Internationaler Güterverkehr

Mögliche Grenzblockaden auf dem Westbalkan ab Mitte September 2026

Die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer (AHK Serbien) informiert über mögliche Beeinträchtigungen des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs auf dem Westbalkan ab dem 14. September 2026.
Der serbische Berufskraftfahrer-Verband PuMedTrans hat angekündigt, ab diesem Zeitpunkt erneut Grenzblockaden in der Region in Betracht zu ziehen, sofern bis dahin keine Änderungen an den geltenden Schengen-Regelungen für Berufskraftfahrer aus den Westbalkan-Staaten vorgenommen werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Anwendung der sogenannten 90/180-Tage-Regel. Danach dürfen sich Drittstaatsangehörige grundsätzlich höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.
Nach Angaben des Verbands sind von dieser Regelung Berufskraftfahrer aus den Westbalkan-Staaten betroffen, die im internationalen Güterverkehr tätig sind. Darüber hinaus wird berichtet, dass sich möglicherweise auch Busfahrer im internationalen Personenverkehr an den Protestaktionen beteiligen könnten, da auch sie von den entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen betroffen sind.
Nach Berichten aus der Branche ist es in den vergangenen Wochen vermehrt zu Zurückweisungen von Berufskraftfahrern aus den Westbalkan-Staaten an den Außengrenzen des Schengen-Raums gekommen, sofern die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen überschritten worden war. Ebenso kam es nach vorliegenden Informationen zu Bußgeldern, Ausweisungen sowie zeitweisen Einreiseverboten, wenn bei Kontrollen ein Überschreiten der zulässigen Aufenthaltsdauer („Overstay“) festgestellt wurde – sowohl während des Aufenthalts im Schengen-Raum als auch bei der Ausreise.
Anders als bei den Protestaktionen Anfang dieses Jahres sollen mögliche Grenzblockaden nach Angaben der Organisatoren zunächst nicht zeitlich befristet werden. Sie könnten demnach so lange fortgeführt werden, bis eine Lösung für die betroffenen Berufsgruppen gefunden wird.
Dabei wird darauf verwiesen, dass es für Bahn-, Schiffs- und Flugpersonal bereits heute Ausnahmen von der genannten 90/180-Tage-Regel für Aufenthalte im Schengen-Raum gibt.
Sollten die angekündigten Protestmaßnahmen umgesetzt werden, ist mit Einschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs sowie mit Verzögerungen entlang wichtiger Transportkorridore in der Region zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die AHK Serbien Unternehmen mit Liefer- und Transportbeziehungen zwischen der Region und der Europäischen Union,
  • die aktuelle Entwicklung aufmerksam zu verfolgen,
  • zusätzliche Zeitpuffer für internationale Transporte einzuplanen,
  • mögliche alternative Transportmittel zu prüfen sowie
  • Kunden und Geschäftspartner frühzeitig über potenzielle Verzögerungen zu informieren.
Aus Sicht der AHK Serbien können nationale Visalösungen für einen längeren Aufenthalt in einzelnen EU-Mitgliedstaaten nur dann einen Beitrag zur Entschärfung der Situation leisten, wenn sie maximal unbürokratisch, kostengünstig und zeitnah umgesetzt werden können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Berufskraftfahrer beispielsweise für Transporte vom Westbalkan nach Deutschland neben einem Visum für das Zielland auch Transitvisa für zwei bis drei weitere Länder benötigen könnten.