Chile: neue Ursprungsnachweise zum 01.02.2025
Das Handelsabkommen mit Chile wird durch eine Neufassung zum 1. Februar 2025 ersetzt. Die Ursprungsregeln werden auf den HS-Stand 2022 gesetzt und aktualisiert. Kurzfristig wichtig: bei Importen ab 1. Februar 2025 gelten sowohl in Chile als auch in der EU neue Ursprungsnachweise
- Erklärung zum Ursprung mit REX-Bewilligung
- Bei Sendungen bis 6.000 Euro ist eine Erklärung zum Ursprung auch ohne REX-Bewilligung möglich
- Es ist keine Unterschrift erforderlich
- EUR.1 und Ermächtigter Ausführer entfallen. Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen
- Die neuen Nachweise können problemlos nachgereicht werden, auch auf anderen Handelsdokumenten als Rechnungen
Ausführliche Informationen zum Abkommen mit Chile finden Sie in der Fachmeldung des Zolls.