Neue Regelung

Algerien - verpflichtende Bankdomizilierung vor Wareneinfuhr

Gemäß einem Schreiben der Banque d’Algérie vom 14.05.2026 gilt seit dem 14.05.2026 in Algerien, dass für jede Wareneinfuhr zwingend eine abgeschlossene Bankdomizilierung vorausgegangen sein muss, bevor der ausländische Lieferant die Ware verschifft.
Das Datum des Konnossements (Bill of Lading / Shipped on Board) muss also zwingend nach dem Datum der Domizilierung liegen. Rückwirkende Domizilierungen sind nur in ausdrücklich genehmigten Ausnahmefällen zulässig.
Folglich müssen alle Importeure in Algerien eine endgültige Proforma-Rechnung ordnungsgemäß unterschrieben und abgestempelt rechtzeitig vor der Verladung der Waren erhalten, damit sie die Vor-Domizilierungsformalitäten bei ihren Banken durchführen und vor dem Versand eine Importgenehmigung einholen können.
Dabei ist von einer 12–14 Tage dauernden Bearbeitungszeit bei algerischen Banken auszugehen, dieses bestätigte die AHK Algerien aus deren Erfahrungen.
Wir empfehlen daher, dass deutsche Lieferanten zukünftig standardmäßig eine Klausel in ihren Auftragsbestätigungen und ggfls. Proforma-Rechnungen aufnehmen (Unverbindliche Musterklausel: “Der Versand der Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Bestätigung der abgeschlossenen Bankdomizilierung durch den algerischen Käufer"), die den Versand ausdrücklich an die vorherige Bestätigung der Domizilierung durch den algerischen Käufer knüpft.