Zollpräferenzen
Ausfuhr nach Ägypten: Vermerk “REVISED RULES” auf Ursprungsnachweisen
Ägypten wendet derzeit bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren das revidierte Regionale Übereinkommen auf Basis befristeter nationaler Maßnahmen an, um eine Störung der Kumulierung zu verhindern.
Im Rahmen dieser befristeten Maßnahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen.
Aus diesem Grund empfiehlt die Europäische Kommission, dass Ursprungsnachweise für die Ausfuhr nach Ägypten den Vermerk "REVISED RULES" beinhalten sollen, um eine Zollpräferenzbehandlung zu erhalten.
Sollten Ursprungsnachweise ohne den Vermerk von den ägyptischen Behörden abgelehnt worden sein, können nachträglich neue Ursprungsnachweise mit dem Vermerk „REVISED RULES“ ausgestellt werden.
Diese werden von Ägypten im Rahmen der befristeten Maßnahmen akzeptiert.
Diese werden von Ägypten im Rahmen der befristeten Maßnahmen akzeptiert.
Ägypten hat außerdem bestätigt, dass eine diagonale Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten möglich ist, wenn Ägypten das Bestimmungsland der Ware ist.
Ursprungsnachweise, die in Ägypten ausgestellt und für Ausfuhren in die EU verwendet werden, enthalten weiterhin den Vermerk „TRANSITIONAL RULES“.
Quelle: Fachmeldung des Zolls.