Innovation und Technologieberatung

Infos zur Lebensmittelhygiene

Onlinehilfe Lebensmittelhygiene

In vier Sprachen zur Lebensmittelhygiene

Die Onlinehilfe Lebensmittelhygiene der IHK München unterstützt alle Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft – vom Hersteller über Restaurants und Imbisse bis zum Supermarkt - bei der Lebensmittelhygiene. ‎Um Ihnen noch mehr Service zu bieten, haben wir alle Inhalte in mehrere Sprachen übersetzen lassen. Das Tool steht Ihnen neben Deutsch nun auch in EnglischChinesisch (Mandarin) und Türkisch zur Verfügung.
  • Was ist bei der Lagerung von Lebensmitteln in Glasbehältern besonders zu beachten?
  • Was ist bei der Kühlung von Lebensmitteln im Lebensmitteleinzelhandel zu beachten?
  • Was ist in der Gastronomie zu beachten, wenn Sie ein Piercing haben?
  • Bei welcher Temperatur darf Mayonnaise in der Kühltheke eines Imbisses maximal gelagert werden?
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) haben eine Website zur Lebensmittelhygiene erstellt, mit der diese Fragen beantwortet werden können. Unter www.onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de
kann dieses Internetangebot erreicht werden.
Es hilft
  • Lebensmittelherstellern,
  • Gastronomen,
  • Lebensmittelhändlern
  • und Betreibern eines Imbisses
dabei, die oft umfassenden Vorschriften zur Lebensmittelhygiene Schritt für Schritt zu erfassen und umzusetzen. Der Online-Service punktet mit Checklisten, Übersichten zu Schulungen und Eigenkontrollen. Praxisnah aufbereitete Hinweise informieren zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, zum Aufbau eines Hygienekonzeptes und zu regelmäßig vorgeschriebene Schulungen. Der Nutzer kann sich, entsprechend seinen Bedürfnissen und seinem ‎Kenntnisstand vom Grundlegenden zu Details weiterklicken.

Das Hygienerecht

Das Lebensmittelhygienerecht

Mit der Reform des gemeinschaftlichen Hygienerechts sind drei Verordnungen in Kraft getreten, die seit 2006 zur Anwendung kommen. Dabei handelt es sich um folgende Rechtsnormen:
Ziel war es, das gemeinschaftliche Hygienerecht zusammenzufassen, zu modernisieren und zu konsolidieren. Wesentliche Neuerungen waren die Ausdehnung der Hygienevorschriften auf die Urproduktion und die Anpassung der Hygienevorschriften an die Grundsätze und Begriffe der EU-Basis-Verordnung Nr. 178/2002.
Zur Umsetzung und Durchführung sowie zur Regelung spezifischer lebensmittelhygienischer Fragen auf nationaler Ebene wurde 2007 die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln – die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) erlassen. Sie ist seit dem August 2007 in Kraft.

Meldepflicht aus dem Hygienerecht

Lebensmittelbetriebe sind nach der EU-Hygieneverordnung Nr. 852/2004 verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Registrierungspflichtig sind alle Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben. Zu ihnen gehören demnach auch Gaststätten, landwirtschaftliche Betriebe und Winzer oder auch Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben wie die sog. Tafeln, oder Betriebe, die eine reine Maklertätigkeit ausüben.
Von der Registrierungspflicht ausgeschlossen sind alle Betriebe, die sowieso eine EU-Zulassung brauchen, reine Tierhaltungsbetriebe oder landwirtschaftliche Betriebe, die nur kleine Mengen an Lebensmitteln an den Verbraucher abgeben.
Für die Meldung ist ein Meldevordruck zu verwenden. Den Standardmeldebogen finden Sie hier.

Lebensmittelhygieneschulung

2007 ist die nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in Kraft getreten. § 4 dieser Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen.
Die IHK hat ein praxisnahes Schulungskonzept entwickelt, mit dem die Betriebe die gesetzliche Anforderung erfüllen. Hier finden die Schulungen statt.

HACCP

Die Eigenkontrolle im Sinne des HACCP-Konzeptes - HACCP: engl. Hazard Analysis and Critical Control Point - stellt die Gesamtheit aller Maßnahmen dar, die der Verantwortliche im Lebensmittelbetrieb treffen muss, um die hygienische Sicherheit und die Integrität der Lebensmittelprodukte zu gewährleisten.
Zu dieser Eigenkontrolle sind zwar alle Lebensmittelhersteller und lebensmittelverarbeitenden Betriebe schon seit 1998 verpflichtet, allerdings haben sich mit dem 2006 in Kraft getretenen EU-Hygienerecht die Anforderungen verschärft. Jeder Betrieb muss nun ein HACCP-Konzept dokumentieren und seine Dokumente und Aufzeichnungen der Lebensmittelüberwachung vorzeigen können.