Verordnung zu Produktsicherheit

Das Produktsicherheitsgesetz

Auf Unternehmen kommen zusätzliche Verpflichtungen zu, d. h. neue Vorschriften sollen Sicherheitsrisiken bekämpfen, die unter anderem mit dem zunehmenden Online-Verkauf zusammenhängen. Am 30. März 2023 hat das Europäische Parlament den Vorschlag einer neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) angenommen.
Sie ersetzt den seit zwanzig Jahren gültigen Rechtsrahmen im Bereich der allgemeinen Produktsicherheit und passt ihn an die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten an. Insbesondere der E-Commerce wird deutlicher in den Fokus gerückt und Regelungen aus der bereits gültigen Marktüberwachungsverordnung adaptiert.
Die neue Verordnung ist einer der wichtigsten Bausteine der EU-weiten Produktsicherheitsarchitektur und wird in allen EU-Mitgliedsstaaten direkt gelten. Dies führt zu einem hohen Harmonisierungsgrad und Vorteilen für EU-weit tätige Unternehmen. Die GPSR umfasst sicherheitstechnische Regelungen für alle Verbraucherprodukte. Produktverantwortliche Unternehmen – dazu gehören nun auch Online-Plattformen und Fulfilment-Center – müssen sich auf weitreichende, neue Verpflichtungen einstellen.
Als nächster Schritt muss der Vorschlag den Europäischen Rat passieren, bevor er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.
20 Tage nach der Veröffentlichung tritt die 18-monatige Übergangsphase in Kraft.