Innovation, Technologie und Technik

Energieverbrauchs-Kennzeichnung - Energielabel

Das Energielabel ist eine Energieverbrauchskennzeichnung, die Verbraucher über bestimmte Produkteigenschaften aufklärt, wie z. B. die Energieeffizienz oder Emissionen durch den Betrieb eines Produkts. Die (bisherige) gesetzliche Grundlage war die EU-Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung (Richtlinie 2010/30/EU). In Deutschland wird die Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie durch ein Gesetz (ENVKG) und eine Verordnung (EVPGV) in nationales Recht umgesetzt.

Ziele der Richtlinie sollen sein:

Information der Kundinnen und Kunden über energieverbrauchsrelevante Produkte
Durch die Energieverbrauchskennzeichnung ist der Kunde in die Lage, sich für effiziente Produkte zu entscheiden, um den Energieverbrauch zu verringern.
Senkung des Energieverbrauchs in der EU
Durch die Energieverbrauchskennzeichnung werden effizientere Produkte gekauft, und die Entwicklung effizienterer Geräte wird vorangetrieben. Die Energieeffizienz ist eine entscheidende Komponente der europäischen Klima- und Energiepolitik bis 2030

Neue Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung

Die Kommission hat die Wirksamkeit der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  überprüft und festgestellt, dass der Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert werden muss, um ihre Wirksamkeit zu verbessern. Die Richtlinie 2010/30/EU sollte durch eine Verordnung ersetzt werden, die im Wesentlichen den gleichen Geltungsbereich abdeckt, in der jedoch unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts, der in den letzten Jahren bei der Energieeffizienz von Produkten erzielt wurde, einige Bestimmungen geändert und verbessert werden, um sie inhaltlich klarer zu fassen und zu aktualisieren.
Die neue Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 2017/1369)  trat nun Anfang August 2017 in Kraft und hebt die Richtlinie 2010/30/EU auf, die sich auf die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderer Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten (Energielabel) und Produktinformationen bezog.
Delegierte Rechtsakte, die für jede einzelne Produktgruppe die Details zu den Anforderungen an die Etiketten regeln, bleiben so lange weiter in Kraft, bis sie durch einen neuen delegierten Rechtsakt für die betreffende Produktgruppe aufgehoben werden.
Diese Rahmenverordnung ist das geeignete Rechtsinstrument, da sie klare und ausführliche Bestimmungen enthält, die eine abweichende Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten ausschließen. Dadurch wird eine größere Harmonisierung und damit eine Vermeidung von Handelshemmnissen als bisher in der gesamten Union sichergestellt. Ein harmonisierter Rechtsrahmen auf Unionsebene statt auf Ebene der Mitgliedsstaaten senkt die Kosten für die Hersteller, sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen und gewährleistet den freien Warenverkehr im Binnenmarkt.
Stand: März 2022