Umweltschutzaspekte frühzeitig einbinden

Allgemeine Anforderungen

Anforderungen an umweltgerechte Gestaltung von Produkten in der EU

Der vorsorgende produktions- und produktbezogene Umweltschutz rückt zunehmend in den Vordergrund der Umweltpolitik und des öffentlichen Interesses. Im Sinne der Nachhaltigkeit sowie der späteren Recycelbarkeit soll bereits vor der Produktion und dem Gebrauch des Produkts eine systematische Integration von Umweltschutzaspekten in der Produktplanung und -entwicklung stattfinden.
Aufgrund ökonomischer Betrachtungen werden mit den Vorgaben in der Produktgestaltung bereits bis zu 70 Prozent der Herstellungskosten festgelegt. In einem ähnlichen Ausmaß werden auch die ökologischen Auswirkungen durch die Produktgestaltung bestimmt. Produktentwicklung und -design sind somit die wesentlichen Schlüsselbereiche, um Produkte ökologisch zu gestalten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
Ecodesign beschreibt die systematische Vorgehensweise, möglichst frühzeitig ökologische Aspekte in den Produktplanungs-, -entwicklungs- und -gestaltungsprozess einzubringen.
Ziel ist es, Produkte zu entwickeln, die bei gleicher Funktion ein Minimum an Ressourcen und Energie benötigen sowie keine oder nur die zur Funktionsfähigkeit unabdingbar erforderlichen Schadstoffe enthalten. Darüber hinaus sind Emissionen und Abfallanfall zu minimieren. Die Anforderungen gelten für den gesamten Produktlebenszyklus.
Die Geltungsbereiche der derzeit geltenden Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] mit den einzelnen Produktgruppen finden Sie hier. (Grundsätzlich: Energiebetriebene Produkte (außer Verkehrsmittel))
Stand: August 2020