EN löst DIN ab

Europäische Normung - Verordnung (EU) Nr. 1025/2012


Europäische Normen (EN- Normen) sind die auf europäischer Ebene verbindlichen Normen, die die nationalen Normen, wie z. B. die DIN-Normen in Deutschland, teilweise ablösen. Europäische Normen müssen in das nationale Normenwerk (für Deutschland etwa in die DIN, die dann mit DIN-EN gekennzeichnet werden) übernommen werden. Widersprechende nationale Normen müssen zurückgezogen werden.
Das wichtigste Instrument für die Erstellung europäischer Normen ist das Europäische Komitee für Normung CEN (Comité Européen de Normalisation; Europäisches Komitee für Normung), das sich mit allen Bereichen der Industrie und der Dienstleistungen beschäftigt. Hiervon ausgenommen sind die Bereiche Elektrotechnik und Telekommunikation. Diese beiden Bereiche werden von anderen Organisationen, nämlich CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) und ETSI (European Telecommunications Standards Institute, Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) betreut.
Das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) entstanden Anfang der 60er Jahre als regionale Normungsorganisationen, nachdem durch die Römischen Verträge vom 25. März 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet worden waren. Das ETSI ist ein gemeinnütziges Institut mit dem Ziel, europaweit einheitliche Standards im Bereich der Telekommunikation zu schaffen und wurde 1988 auf Initiative der Europäischen Kommission gegründet.
Eine von diesen Normungsorganisationen erarbeitete technische Norm ist eine Europäische Norm.
Die meisten Normen werden auf Anforderung der Industrie erstellt. Auch die Kommission kann die oben genannten Gremien (CEN; CENELE; ETSI) auffordern, im Zusammenhang mit der Durchführung von Rechtsvorschriften der Gemeinschaft oder im Rahmen eines bestimmten europäischen Politikbereichs Normen auszuarbeiten. Man spricht dann von Normungsarbeiten, die von der Kommission ‚in Auftrag gegeben werden’ (ein Mandat der Europäischen Kommission). Werden diese Normen im Rahmen der nach dem „neuen Konzept“ („New Approach“) erarbeiteten Richtlinien ausgearbeitet, werden sie als „harmonisierte (europäische) Normen“ bezeichnet. Diese Normen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Einen Überblick über die "harmonised standards" zeigt folgende Internetseite: "european standards"
Die Europäische Normung hat wesentlich zur Vollendung des Güterbinnenmarkts im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften des "Neuen Konzepts " beigetragen, das auf die von europäischen Normungsorganisationen entwickelten Normen verweist.
Darüber hinaus unterstützt die europäische Normung die europäische Politik in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Innovation, Interoperabilität, Umwelt, Verkehr, Energie, Verbraucherschutz usw.
Die europäische Normung ist ein hervorragendes Instrument zur Förderung des Handels, Wettbewerbs und der Marktakzeptanz von Innovationen innerhalb der europäischen Gemeinschaft. Eine wichtige Herausforderung der europäischen Normung ist die Förderung ihres Beitrags zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Neue Verordnung zur Europäischen Normung

Am 14.11.2012 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung im Amtsblatt veröffentlicht; sie gilt ab dem 01.01.2013 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Ziel dieser Verordnung sind die Harmonisierung und das Verhindern von widersprüchlichen Normen auf europäischer Ebene, auch im IKT-Bereich. Erreicht werden soll dieses Ziel durch einen verstärkten Austausch zwischen den Normungsorganisationen. Außerdem wird die Rolle von KMU und Interessengruppen bei der Entwicklung von Normen betont. Jährliche Arbeitsprogramme der nationalen wie europäischen Normungsorganisationen, vereinfachte Verfahren und Fristen für Normungsprozesse sollen die Transparenz erhöhen.
Die Festlegung von Bedingungen für die Identifizierung referenzierbarer IKT-Spezifikationen soll insbesondere die Interoperabilität im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe erleichtern.
Die Verordnung lässt erstmals die freiwillige Normung von Dienstleistungen zu, die von europäischen oder den nationalstaatlichen Normungsorganisationen entwickelt werden können. Die Forderung, dass der kreative Leistungsbereich aus der neuen Verordnung heraus genommen wird, da hochqualifizierte Dienstleistungen nicht normativ beschreibbar seien, wurde jedoch nicht berücksichtigt.
Einen Überblick über die Europäische Normungspolitik finden Sie hier.

Stand: August 2020