Auskünfte zum CE-Zeichen

Konformitätsbewertung

Bevor das EG-Konformitätskennzeichen (CE-Zeichen) auf ein Produkt angebracht werden darf, ist ein in der jeweiligen EG-Richtlinie aufgeführtes Konformitätsverfahren durchzuführen.
Als Konformitätsbewertung wird die Überprüfung eines Produktes auf Übereinstimmung mit den in den EG-Richtlinien genannten Sicherheitsanforderungen bezeichnet. Übereinstimmung mit den für das Produkt zutreffenden EG-Richtlinien liegt vor, wenn alle Anforderungen der anwendbare(n) EG-Richtlinie(n) erfüllt sind. Der Hersteller ist zur Durchführung der Konformitätsbewertung verpflichtet.
Die Verfahren zur Konformitätsbewertung sind in den betreffenden EG-Produktrichtlinien dargestellt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Überprüfung bzw. Sicherstellung der Produktsicherheit. Werden hierbei alle für das Produkt im Rahmen der Konstruktion und Fertigung zutreffenden harmonisierten europäischen Normen angewandt, spricht man von einer Konformitätsvermutung.
Das bedeutet, es ist davon auszugehen (=Vermutung), dass die wesentlichen Sicherheitsforderungen der anwendbaren Richtlinien (durch Anwendung der EN-Normen) für das Produkt erfüllt (= konform) sind .
Das positive Ergebnis dieses Konformitätsverfahrens spiegelt sich in einer EG-Konformitätserklärung und der Vergabe des EG-Konformitätszeichens (CE-Zeichen) auf dem Produkt wider.
Je nach zu erfüllender Richtlinien müssen wesentliche Voraussetzungen vollständig erfüllt werden.
Am Beispiel der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind folgende Punkte im Rahmen des Konformitätsverfahrens von Relevanz:
  • Realisierung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller relevanter EG-Binnenmarkt-Richtlinien; hier besteht die Pflicht des Herstellers zur Durchführung einer Risikobeurteilung mit Dokumentation (Anhang I, Satz 1)
  • ggf. Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems
  • Erstellung einer technischen Dokumentation (z. B. Aufbauanleitung, Wartungspläne); hierunter fällt auch die wichtige Bedienungsanleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB))
  • ggf. Baumusterprüfung
  • Erstellen der EG-Konformitätserklärung und Vergabe des EG-Konformitätskennzeichens (CE-Zeichen)
Stand: Mai 2021