Innovation und Technologieberatung

Neue Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung internationaler Wasserstoffprojekte

Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesforschungsministerium haben eine neue Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung internationaler Wasserstoffprojekte vorgelegt, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. 
Ziel der Förderung ist laut BMWi, den Einsatz deutscher Technologien im Ausland zu fördern, einen Beitrag zum zeitnahen und zielgerichteten Aufbau eines globalen Marktes für grünen Wasserstoff zu leisten sowie Strukturen für den Import von Wasserstoff vorzubereiten. Diese Förderrichtlinie soll dabei neben dem Stiftungsmodell H2 Global stehen. In der neuen Förderrichtlinie wird der Einsatz deutscher Technologien gefördert. Der Ort der Verwendung des erzeugten Wasserstoffs ist dabei von untergeordneter Rolle. H2Global hingegen legt den Schwerpunkt auf den Import des grünen Wasserstoffs. Die beiden Instrumente wirken daher ergänzend zueinander. 
Mit der Förderrichtlinie können Projekte in den Energiepartnerschaftsländern finanziert werden. Derzeit unterhält Deutschland mit mehr als 22 Ländern Energiepartnerschaften. Das BMWi sieht allerdings auch die Möglichkeit, über die bereits bestehenden Energiepartnerschaften hinaus zu gehen und in anderen Ländern ebenfalls Projekte zu finanzieren. 
Die neue Förderrichtlinie besteht aus 2 Modulen:
  • Modul 1 (BMWi) umfasst internationale Vorhaben zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie für die Speicherung, den Transport und die integrierte Anwendung im Bereich der industriellen Anwendung sowie der experimentellen Entwicklung. Die Förderung umfasst auch integrierte Projekte, die mehrere dieser Wertschöpfungsschritte abdecken. 
  • Modul 2 (BMBF) umfasst internationale begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen.
Je nach Tatbestand der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und Größe des Unternehmens können zwischen. 25 – 45 % der beihilfefähigen Kosten per Zuwendung übernommen werden. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben und Antragsteller. Das Gesamtvolumen der Förderrichtlinie ist pro Jahr auf 150 Mio. Euro beschränkt. Derzeit sind 350 Mio. Euro für die Förderung im Rahmen der Richtlinie eingeplant.
Die geförderten Projekte müssen im Rahmen der Richtlinie bis Ende 2024 umgesetzt werden. Zur Umsetzung der Förderrichtlinie ist die Beauftragung eines Projektträgers vorgesehen.