Innovation und Technologieberatung

Erinnerung zu Änderungen im Elektrogesetz im Jahr 2023

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Hersteller von Elektronik- und Elektrogeräten im B2B-Bereich, die in Umlauf zu bringenden Geräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen. Wenn bereits produzierte Lagerware bis zum 31. Dezember 2022 in Verkehr gebracht wird, muss diese nicht nachträglich gekennzeichnet werden.

Weiterhin werden Fulfillment-Dienstleister und elektronische Marktplatzbetreiber dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob ihre Kunden bei der Stiftung EAR registriert sind. Es darf Herstellern, die nicht registriert sind, nicht ermöglicht werden, ihre Produkte anzubieten und sie dürfen nicht bereitgestellt werden. 
Online-Händler aus Drittstaaten müssen ab Januar 2023, einen Bevollmächtigten in Deutschland einsetzen.