Unternehmensservice

BITT - Technologieberatung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Durchführung von technologie-orientierten Beratungen, Begutachtungen und Datenbankrecherchen für kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Durch die Zuwendung soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz über technologieorientierte Beratungen, Begutachtungen und Datenbankrecherchen Zugang zu neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnissen vermittelt werden.

Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition (KMU) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert

  • Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems 
  • Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems
  • Begutachtung von technologieorientierten FördervorhabenInanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen

Wie wird gefördert

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe einer Zuwendung zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 400 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen werden maximal 250 Euro als Zuschuss gewährt. Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Steuerjahren gefördert werden.

Wo wird beantragt

Anträge sind über die für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) zu stellen. Die Kammer gibt gegenüber der ISB eine Förderempfehlung ab. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.

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