Unternehmensservice

Wichtige Informationen zur Anmeldung

Prüfungsarten

  • Prüfung für den Güterkraftverkehr,
  • Prüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen,
  • Prüfung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen.

Zugelassene Hilfsmittel

  • Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner (Handys sind nicht gestattet!)

Struktur und Dauer der schriftlichen Prüfungsteile

  • 1. Teil: Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen,
  • 2. Teil: Fallstudie mit offenen Fragen.
  • Prüfungsdauer Güterkraftverkehr: 120 Minuten pro Prüfungsteil
  • Prüfungsdauer Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen: 120 Minuten pro Prüfungsteil
  • Prüfungsdauer Taxen und Mietwagen: 60 Minuten pro Prüfungsteil

Dauer des mündlichen Prüfungsteils

  • Soll eine halbe Stunde je Prüfling nicht überschreiten.

Erreichbare Punkte

Die Höchstpunktzahlen betragen für den Güterkraftverkehr und den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Taxen- und Mietwagenverkehr:
  • 120 Punkte für den 1. Teil der schriftlichen Prüfung
  • 105 Punkte für den 2. Teil der schriftlichen Prüfung
  • 75 Punkte für den mündlichen Prüfungsteil
Die Höchstpunktzahlen betragen für den Taxen- und Mietwagenverkehr:
  • 60 Punkte für den 1. Teil der schriftlichen Prüfung
  • 52,5 Punkte für den 2. Teil der schriftlichen Prüfung
  • 37,5 Punkte für den mündlichen Prüfungsteil

Bedingungen für das Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl von:
  • 300 Punkten im Güterkraftverkehr und im Straßenpersonenverkehr ausgenommen den Taxen- und Mietwagenverkehr (=180 Punkte),
  • bzw. von 150 Punkten im Taxen- und Mietwagenverkehr (= 90 Punkte) erreicht sind.
Dabei darf der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl, die bei den schriftlichen Prüfungsteilen auf den Prüfungsbögen vermerkt sind, liegen. Es ist also kein Punkteausgleich zwischen den Prüfungsteilen möglich.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn:
  • die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, wenn also der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Prüfungsteil unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegt,
  • bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.

Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung

1. Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur aus einem wichtigen Grund und bis zum Beginn der Prüfung zulässig. Tritt ein Prüfungsteilnehmer bzw. eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfungsbewerber bzw. eine Prüfungsbewerberin zu einer Prüfung nicht erscheint.
2. Tritt ein*e Prüfungsteilnehmer*in im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden.
3. Sollten Sie aus wichtigem Grund an der Teilnahme gehindert sein, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet die IHK.
Macht die*der Prüfungsteilnehmer*in als wichtigen Grund geltend, dass sie*er wegen Krankheit an der Prüfung nicht  teilnehmen konnte oder nach Beginn eines Prüfungsteils abbrechen musste, so hat sie*er dies unverzüglich spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen.
Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt.

Gebühren bei Rücktritt von der Prüfung

1. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet die IHK. Treten Sie nach Anmeldeschluss „aus wichtigem Grund“ von der Prüfung zurück, muss dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, unverzüglich spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin, nachgewiesen werden. In diesem Fall wird die komplette Prüfungsgebühr gutgeschrieben.
Sollte das Attest nicht fristgemäß vorliegen, bleibt die komplette Prüfungsgebühr bestehen.
2. Treten Sie nach Anmeldeschluss „ohne wichtigen Grund“ bis zum Beginn der Prüfung zurück, werden 50% der Prüfungsgebühr erhoben.

Einsichtnahme

Nur in begründeten Einzelfällen ist eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen innerhalb eines Monats, nach Zustellung des Ergebnisses, möglich.

Täuschungshandlungen

Unternimmt ein*e Prüfungsteilnehmer*in Täuschungshandlungen oder stört sie*er den Prüfungsablauf erheblich, kann sie*er von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
Während der gesamten Prüfungszeit darf kein Handy bzw. Smartphone mitgeführt und benutzt werden. Wird dieser Hinweis nicht beachtet, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.

Übersicht über die Prüfungsgebühren

Gemäß der geltenden Gebührensatzung der IHK Koblenz sind folgende Prüfungsgebühren für die Fachkundeprüfungen gültig:
Güterkraftverkehr
180,00 €
Straßenpersonenverkehr,
ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen
180,00 €
Taxen- und Mietwagenverkehr
160,00 €
Rücktritt, Nichtteilnahme
Rücktritt aus wichtigem Grund nach Anmeldeschluss
Gutschrift der kompletten Prüfungsgebühr
Verwaltungsgebühr bei Rücktritt nach Anmeldeschluss
50% der Prüfungsgebühr
Verwaltungsgebühr bei Nichtantritt der Prüfung
100% der Prüfungsgebühr
Ausfertigung einer Zweitschrift
40,00 €
Die Gebühr muss spätestens bis zum Beginn der Prüfung eingezahlt sein. Eine Einzahlungsbestätigung oder ein anderer geeigneter Beleg ist zu Beginn der Prüfung der aufsichtsführenden Person vorzulegen.