Berufszugang

Vermittlerregister

Allgemeine Informationen

Bis auf wenige Ausnahmen besteht seit dem 22. Mai 2007 die Pflicht für Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater sich mit der ihnen erteilten Erlaubnis/Erlaubnisbefreiung in das Vermittlerregister eintragen zu lassen, § 34d Abs. 10 GewO (siehe hierzu das Merkblatt Erlaubnisverfahren).
Jede IHK führt ein Register; die IHKs bedienen sich dabei der DIHK als gemeinsame Stelle, § 11 a GewO.
Es handelt sich um ein Internetbasiertes Register zur Darstellung der Versicherungsvermittlerdaten.

Wer kann die Registrierung beantragen?

  • ungebundene und produktakzessorische Vermittler: auf Antrag des Vermittlers bei der zuständigen IHK
  • Ausschließlichkeitsvertreter: auf Veranlassung der Vermittler mit Datenübermittlung durch das VU
Eine Doppelregistrierung ist nicht möglich!

Wer hat wie Zugang zum Vermittlerregister?

  • uneingeschränkt für IHKs und DIHK
  • geschützter Bereich für die VUs in Bezug auf die von ihnen gemeldeten Vermittler
  • Eingeschränkter Zugang zur Recherche bzw. Validierung der öffentlich zugänglichen Daten der Vermittler (§ 10 VersVermV)

Inhalt des Registers, § 8 VersVermV

  • Familien- und Vorname, Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist
  • Geburtsdatum
  • Status des Vermittlers (Vertreter, Makler, Berater, etc.)
  • Juristische Person
  • Bezeichnung und Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • EU/EWR-Staaten, in denen der Vermittler beabsichtigt tätig zu werden, sowie ggf. die Geschäftsanschrift und die gesetzlichen Vertreter ausländischer Niederlassungen
  • Betriebliche Anschrift (= Gewerbemeldeadresse)
  • Registrierungsnummer
  • Bei Ausschließlichkeitsvertretern das/die haftende(n) VU
  • Name, Vorname und Geburtsdatum der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind,
Ist der Eintragungspflichtige eine juristische Person, so werden auch der Name und der Vorname der natürlichen Personen gespeichert, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind.

Registerführung/-pflege, §§ 34 d Abs. 10, 11a Abs. 2 und 3 GewO

- Auskünfte nur durch automatisierten Abruf über das Internet oder schriftlich durch die IHKs (gebührenpflichtig)
- Unverzügliche Löschung der Daten bei
  • Gewerbeuntersagung (Mitteilungspflicht der Gewerbeämter)
  • Aufhebung der Erlaubnis nach § 34 d, oder der Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 6
  • Beendigung der Zusammenarbeit von VU und Vermittler nach § 34 d Abs. 7 GewO, § 48 Abs. 5 VAG

Aufsicht, Änderungen und Löschungen

  • jede relevante Änderung der Daten hat der Vermittler der IHK mitzuteilen
  • Aufsicht durch die IHK (reaktiv)
  • Änderungen bzgl. Berufshaftpflichtversicherung werden durch VU angezeigt, gesetzliche Pflicht
Löschung der Registerdaten bei:
  • rechtskräftiger Untersagung
  • rechtskräftige Rücknahme/Widerruf der Erlaubnis bzw. Befreiung
  • Mitteilung des VU über Beendigung des Vertrages mit gebundenem VV
  • Löschung wird VV mitgeteilt