Neue Rechtsform DIHK: Anpassung Erstinformation/Impressum/Signatur etc. erforderlich

Anpassung Erstinformation etc. erforderlich

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde aus dem Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Da die DIHK auch als Gemeinsame Registerstelle tätig ist, wird sie auch entsprechend in der Erstinformation, im Impressum, in der Signatur, auf Visitenkarten etc. aufgeführt. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen und ändern Sie diese bitte kurzfristig ab, indem Sie
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
durch
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
ersetzen.