40-stündige Unterrichtung Bewachungsgewerbe

Eine Anstellung bei einem Sicherheitsunternehmen in den Bereichen
  • Objekt- und Werkschutz
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Sicherheitskuriere
  • Geld- und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz
  • Veranstaltungs-Security oder
  • Personenschutz
schreibt eine Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a Gewerbeordnung vor.
Die 40-stündige Unterrichtung Bewachungsgewerbe ist kein Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung.
Die Unterrichtung erfolgt nur in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Als Nachweis ist in allen Fällen ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) oder ein Zeugnis über einen deutschen Schulabschluss der Anmeldung beizufügen.
Die Bewachungsverordnung schreibt in § 3 Absatz 2 neben der Teilnahme ohne Fehlzeiten folgende Inhalte vor:
  • aktiven Dialog mit den Teilnehmern
  • mündliche Verständnisfragen
  • schriftliche Verständnisfragen (Dienstag, Mittwoch, Freitag).
Die Unterrichtungsgebühr beträgt 465,00 Euro.
  • Sofern die Kosten durch einen anderen Träger z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Arbeitgeber oder andere übernommen werden, ist hier die Kostenübernahme durch die Angabe des Kostenträgers mit Stempel und rechtsverbindlicher Unterschrift des Kostenträgers in der Gebührenübernahmeerklärung zu bestätigen.
  • Bildungsgutscheine, Erhebungsbögen für Bildungsmaßnahmen u. ä. können nicht berücksichtigt werden.
Hier können Sie sich online anmelden.

Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK erst verbindlich, wenn der Termin von ihr bestätigt wurde.
Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Anmeldung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch Anklicken des Bestätigungslinks. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie auch den Anmeldeschluss. Bestätigungen, die nach dem Anmeldeschluss eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sollte die Gebühr von einer anderen Person, Firma oder Jobcenter übernommen werden, laden Sie die ausgefüllte und vom Kostenträger unterschriebene Gebührenübernahmeerklärung im Zuge der Online-Anmeldung hoch. Andernfalls senden Sie das ausgefüllte Formular an miltz@koblenz.ihk.de.

Die Gebührenübernahmeerklärung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 30 KB)
Termine IHK Koblenz (Anmeldeschluss: bis 30 Tage vor Beginn der Unterrichtung, soweit Plätze frei sind):
Termine 2025 Anmeldeschluss
18.08. - 22.08.2025
Anmeldung möglich
18.07.2025
27.10. - 31.10.2025
Anmeldung ab Ende August möglich
26.09.2025
24.11. - 28.11.2025
Anmeldung ab Ende September möglich
24.10.2025

Änderungen vorbehalten.

Teilnahmebedingungen / Gebührenregelung der IHK Koblenz für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

1. Anmeldung

Die Teilnehmer haben sich zu der Unterrichtung über das Online-Formular auf unserer Internetseite www.ihk.de/koblenz Dokument Nr. 3434324 anzumelden. Mit dieser Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2. Erforderliche Sprachkenntnisse

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Als Nachweis ist in allen Fällen ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) oder ein Zeugnis über einen deutschen Schulabschluss der Anmeldung beizufügen. Während der Unterrichtung werden durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen die Kenntnisse überprüft.

3. Änderung des Vertragsangebotes

Die IHK behält sich vor, angekündigte Unterrichtungen abzusagen bzw. einzelne Termine zu verlegen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die IHK bestehen dann nicht.

4. Gebühren

Die Unterrichtungsgebühren betragen für die 40-stündige Unterrichtung 465,00 Euro pro Teilnehmer. Die Gebühren sind ohne Abzug vor Beginn der Unterrichtung fällig. Bei Bezahlung ist stets die Nummer des Gebührenbescheides anzugeben.
Gebührenschuldner ist grundsätzlich der Unterrichtsteilnehmer; falls in der Anmeldung nicht eine verbindliche Kostenübernahme des Jobcenters, der Agentur für Arbeit, des Arbeitgebers oder eines anderen Dritten beigefügt ist.

5. Zahlungsverfahren und -verzug

Bei Zahlungsverzug ist die IHK berechtigt für jede Mahnung eine Kostenbeteiligung von 18,50 Euro zu berechnen, die Vollstreckungsgebühr beträgt 60.00 Euro.

6. Kündigung/Anmeldestornierungen

Der Teilnehmer bzw. das anmeldende Unternehmen kann bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Unterrichtung von der Anmeldung schriftlich zurücktreten.
Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird nach der Gebührenordnung der IHK Koblenz eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % (232,50 Euro) der Unterrichtungsgebühren erhoben werden.
Abmeldungen werden grundsätzlich nur in schriftlicher Form anerkannt.
Bei Nichtantritt der Unterrichtung ohne wichtigen Grund wird die Gebühr in vollem Umfang erhoben.

7. Unterrichtungsbescheinigung

Die Teilnehmer haben sich zu Beginn der Unterrichtung durch amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Jeder Teilnehmer erhält am Schluss der Unterrichtung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung, wenn er
1. am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und
2. sich die IHK durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen davon überzeugt hat, dass er mit dem b behandelten Unterrichtsstoff und dessen praktischer Anwendung vertraut ist.
Die IHK muss die Aushändigung der Bescheinigung verweigern, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Zur Beachtung: Da die Unterrichtung ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt wird, müssen auch ausländische Teilnehmer über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Mit der Anmeldung wird dies vom Teilnehmer ausdrücklich bestätigt.

8. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer und der IHK bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

9. Haftung

Für Schadensfälle von Teilnehmern während der Veranstaltung besteht Versicherungsschutz lediglich im Rahmen der Haftpflichtversicherung der IHK Koblenz. Bei sonstigen Unfällen, insbesondere bei Fahrtunfällen auf dem Weg von und zu der Veranstaltung haftet die IHK nicht. Darüber hinaus haftet die IHK nicht für Beschädigungen, Verluste oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.

10. Anerkennung

Mit der Anmeldung zu der Unterrichtung erkennt der Teilnehmer bzw. das anmeldende Unternehmen diese Teilnahmebedingungen der IHK Koblenz an.
Gebühren laut Gebührenverzeichnis der IHK Koblenz
1 Unterrichtung 40 Stunden 465,00 Euro
2 Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 % der Gebühr nach 1. erhoben 50 % der Gebühr nach 1.
3 Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund Gebühr nach 1. Gebühr nach 1.
4 Abmahnung rückständiger Beiträge oder Gebühren (je Mahnung) 18,50 Euro
5 Einleitung von Zwangsbeitreibungen (Auslagenersatz) 60,00 Euro