Bewachungsgewerbe - Unverzichtbare Sprachkenntnisse in der Unterrichtung

Merkblatt "Unverzichtbare Sprachkenntnisse"

Worum geht es in der Unterrichtung?‎    

Das Unterrichtungsverfahren vermittelt für die spätere Bewachungstätigkeit:‎
  • ‎spezifische Pflichten,
  • ‎spezifische Befugnisse,
  • ‎deren praktische Anwendung.‎
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache.
Beispiel aus der Unterrichtung
Eine wichtige Regelung für Sicherheitsmitarbeiter ist die sogenannte „Notwehr“. Ein ‎Sicherheitsmitarbeiter muss einschätzen können, ob er in einer konkreten Situation Notwehr ausüben ‎kann. Deshalb muss er verstehen, dass die Notwehr nur im Falle eines ‎„gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs“ möglich ist.‎ Um konkrete Situationen darauf hin richtig einzuschätzen, muss er wissen, ‎dass ein „Angriff“ „gegenwärtig“ ist, wenn er ‎
  • unmittelbar bevorsteht,‎
  • begonnen hat oder ‎
  • noch andauert.

Sprachkompetenz

Das Verständnis für die Inhalte kann nur vermittelt werden, wenn die zugrunde liegen­den Begriffe zumindest sprachlich verstanden werden. Darum gibt die ‎Bewachungs­verordnung in §3 Absatz 1 vor: „die zu unterrichtende Person muss über ‎die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens ‎unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen“.‎
Dazu wird ein Kompetenzniveau der elementaren Sprachverwendung (Kompetenzniveau A des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens) in der Regel nicht ausrei‎chen. Die IHK Koblenz gestaltet die Unterrichtung so aus, dass das sprachliche Verstehen der Unterrichtungsinhalte ab einem ‎Kompetenzniveau B1 in der Regel möglich ist.‎ Das sprachliche Verstehen ist Voraussetzung für das inhaltliche Verstehen. Dieses ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme.

Erfolgreiche Teilnahme, Bescheinigung

Die Bewachungsverordnung gibt in §3 Absatz 2 neben der Teilnahme ohne ‎Fehlzeiten vor:‎
  • aktiven Dialog mit den Teilnehmern,‎
  • mündliche Verständnisfragen,‎
  • schriftliche Verständnisfragen.‎
Wenn sich die IHK davon überzeugt hat, dass der Teilnehmer mit den Inhalten in ausreichendem Maße vertraut ist, wird die Bescheinigung erteilt. Wenn zum Beispiel ungenügende ‎Sprachkenntnisse einem Verständnis der Inhalte entgegen stehen, ‎kann die Bescheinigung nicht erteilt werden.

Kosten der Unterrichtung

Die Kosten entstehen durch die Teilnahme an der Unterrichtung und sind nicht der ‎Preis für die Bescheinigung. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme an der Unterrichtung ‎sind die Kosten zu zahlen, auch wenn keine Bescheinigung erteilt wird.‎

Nachweis der Sprachkompetenz

Die IHK Koblenz sieht die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens ‎unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau der selbstständigen Sprachverwendung. Als Nachweis ist in allen Fällen ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) oder ein Zeugnis über einen deutschen Schulabschluss der Anmeldung beizufügen. Während der Unterrichtung werden durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen die Kenntnisse überprüft.

Wie wird der Nachweis der Sprachkompetenz erbracht?

In der Regel zielen die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration auf die Vermittlung dieses Niveaus ab. Der Besuch wird mit dem entsprechenden Nachweis abgeschlossen.
Liegt das Kompetenzniveau unterhalb B1, kann bei diversen Bildungsträgern eine förderfähige Maßnahme zur Hebung der Sprachkompetenz besucht werden.