Berufskraftfahrerqualifikation

Wichtige Informationen zur Anmeldung

Allgemeine Infos: Hilfsmittel, Prüfungszeit, Bestehensregeln

Prüfungsvariante
Beschleunigte Grundqualifikation 
Zugelassene Hilfsmittel
Prüfungsdauer
Die Prüfung ist bestanden, wenn
Regelprüfung
keine
90 Minuten
mind. 50% der Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erreicht werden
Quereinsteiger 
keine
60 Minuten
mind. 50% der Gesamtpunktzahl von 40 Punkten erreicht werden
Umsteiger
keine
45 Minuten
mind. 50% der Gesamtpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.

Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung

  • Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn der theoretischen oder praktischen Prüfung zurück, gilt die jeweilige Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfungsbewerber/eine Prüfungsbewerberin zu einer Prüfung nicht erscheint.
  • Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf der theoretischen Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, schriftlich zu erklären.
  • Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder nach Beginn eines Prüfungsteils abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüglich, spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin, durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Verlauf der praktischen Prüfung aus einem wichtigen Grund zurück, so können bereits erbrachten, in sich abgeschlossene Teile der Prüfung, als abgelegt anerkannt werden.

Gebühren bei Rücktritt von der Prüfung 

Bei Nichtantritt der Prüfung oder beim schriftlichen Rücktritt von dem Prüfungstermin nach Anmeldeschluss, werden 50 % der Prüfungsgebühren erhoben. 

Einsichtnahme

Nur In begründeten Einzelfällen ist eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen innerhalb eines Monats, nach Zustellung des Ergebnisses, möglich.

Täuschungshandlungen

Unternimmt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört er/sie den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
Während der gesamten Prüfungszeit darf kein Handy, Smartwatch bzw. Smartphone mitgeführt und benutzt werden. Wird dieser Hinweis nicht beachtet, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.

 Zulassungsvoraussetzungen

  • Voraussetzung für die Zulassung zur Regelprüfung „beschleunigte Grundqualifikation“ ist der Eintrag der erforderlichen Schulung (140 Stunden) in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister durch einen anerkannten Schulungsveranstalter.  
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“ ist der Eintrag der erforderlichen Schulung (35 Stunden) in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister durch einen anerkannten Schulungsveranstalter. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr oder Güterkraftkraftverkehr, der Fahrerqualifizierungsnachweis oder ein Führerschein einer Klasse C oder einer Klasse D vorzulegen.
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger ist der Eintrag der erforderlichen Schulung (96 Stunden) in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister durch einen anerkannten Schulungsveranstalter sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung.

Übersicht über die Prüfungsgebühren

Gemäß der geltenden Gebührensatzung der IHK Koblenz sind folgende Prüfungsgebühren für den Güterkraftverkehr als auch für den Personenverkehr gültig.
Die Gebühr muss spätestens bis zum Beginn der Prüfung eingezahlt sein. Eine Einzahlungsbestätigung oder ein anderer geeigneter Beleg ist zu Beginn der Prüfung der Aufsichtsführenden Person vorzulegen.
Beschleunigte Grundqualifikation
Theoretische Prüfung Regelprüfung           
100,00 €
Theoretische Prüfung Quereinsteiger
100,00 €
Theoretische Prüfung Umsteiger   
100,00 €
Grundqualifikation:
Theoretische Prüfung Regelprüfung 
200,00 €
Theoretische Prüfung Quereinsteiger  
180,00 €
Theoretische Prüfung Umsteiger    
150,00 €
Praktische Prüfung Regelprüfung     
1.200,00 €
Praktische Prüfung Quereinsteiger
1.200,00 €
Praktische Prüfung Umsteiger       
900,00 €

Ausstellung einer Zweitschrift
 40,00 €

Rücktritt, Nichtteilnahme 
Rücktritt nach Anmeldeschluss    
50 % der Prüfungsgebühr
Bei Nichtantritt der Prüfung
50 % der Prüfungsgebühr