Hilfreiche Informationen

Unterrichtung und Schulung nach § 4

Gaststättenunterrichtung
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1, Satz 4 Gaststättengesetz
Lebensmittelhygieneschulung
Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung
Rechtliche Grundlage
Wer neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke verabreichen will, bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis (Konzession). Diese wird nur dann erteilt, wenn der*die Antragsteller*in anhand einer Bescheinigung der IHK nachweist, dass er über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.

Rechtliche Grundlage
Gemäß der Lebensmittelhygiene-verordnung müssen alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, herstellen, behandeln und verkaufen, in Fragen der Lebensmittel-hygiene umfangreich geschult werden.




Zielgruppe
Inhaber*innen und verantwortliche Mitarbeiter*innen aus Gastronomiebetrieben, Gemeinschaftsverpflegungs- und Cateringunternehmen.
Zielgruppe
Inhaber*innen und verantwortliche Mitarbeiter*innen aus Gastronomiebetrieben, Gemeinschaftsverpflegungs- und Cateringunternehmen.
Inhalt
  • EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV EU 1169/2011), gültig seit 13.12.2014
  • Lebensmittelrecht
  • Informationen zur Allergenkennzeichnung
  • Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
  • Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
  • Betriebliche Eigenkontrolle, Havarieplan und Rückverfolgbarkeit
Inhalt
  • EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV EU 1169/2011), gültig seit 13.12.2014
  • Lebensmittelrecht
  • Informationen zur Allergenkennzeichnung
  • Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
  • Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
  • Betriebliche Eigenkontrolle, Havarieplan und Rückverfolgbarkeit
Dauer
08:45 Uhr bis 12:30 Uhr
Dauer
10:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Gebühr
65 € p. P. (inkl. Kaffeepause)
Entgelt
120 € p. P. (inkl. Kaffeepause und Mittagsimbiss)