Infoveranstaltung 23. November 2021

In die Zukunft mit der Mantelverordnung in RLP

Die Mantelverordnung wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Die Verordnung betrifft vier Bereiche: die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung, die Novellierung der Bundesbodenschutzverordnung, die Änderung der Deponierverordnung und die Änderung der Gewerbeabfallverordnung.
Der gemeinsamen Einladung zu einem Informationsauftakt von der Industrie und Handelskammer Koblenz und vero folgten 25 Teilnehmer, um zu erfahren, welche Maßnahmen in Rheinland-Pfalz zur Umsetzung geplant sind.
Zunächst stellet Hauke Dierks, Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik, Deutsche Industrie- und Handelskammer e.V. (DIHK), die Herausforderungen bei der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung bis 2023 dar.
RA Dr. Andreas Dazert von der Rechtsanwaltssozietät Martini Mogg Vogt erläuterte die wesentlichen „Neuerungen für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen und Tagebauen nach der Mantelverordnung 2021“.
Dr. Reinhard Meuser vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz legte die „geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Mantelverordnung in Rheinland-Pfalz“ dar. Dr. Meuser leitet die Arbeitsgruppe „Umsetzung MantelVO in RLP“, die die Aufgabe hat, die bisher geltenden 26 Vorschriften zu überprüfen und anzupassen. Die AG hat sich schon zwei Mal getroffen, ein nächstes Arbeitstreffen ist im März 2022 geplant.
In der anschließenden Diskussionsrunde wurden erste, schon jetzt erkennbare Knackpunkte aus der Praxis für die Umsetzung benannt. Diese wollen wir in einem Brief an die neue rheinland-pfälzische Umweltministerin, Katrin Eder, zusammentragen und auch Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen und Argumente auf.