Nr. 121008
Wirtschaftszweige

Immobilienwirtschaft

Alle Infos im Überblick

Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer tätig werden möchte, bedarf zur Ausübung dieser Tätigkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).

Aktuelle Meldung des IVD West

Der Immobilienverband IVD erhebt regelmäßig die Preise für Gewerbe- und Ladenmieten sowie den Wohnungsmarkt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Orientierungshilfe
Die Frau hält einen Kugelschreiber und unterschreibt ein Schriftstück. © Nonvarit - Fotolia.com

Musterverträge sind ein probates Mittel für die Gestaltung von Verträgen jeglicher Art. Es ist zu beachten, dass unsere Musterverträge nur als Orientierungshilfe dienen und die Verträge auf die einzelne Situation individuell abgestimmt werden sollten.

Sven Klein

Handel (Geschäftsbereich Unternehmensservice)