Aufenthaltsperspektiven für ukrainische Beschäftigte
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs ermöglicht der Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Geflüchteten aus der Ukraine einen temporären Schutz in Deutschland. Viele dieser Menschen haben inzwischen Arbeit aufgenommen und sich in Deutschland integriert. Da die Regelung im Rahmen der Massenzustrom-Richtlinie jedoch befristet ist, stellt sich nun die Frage, wie ein langfristiger Aufenthalt gestaltet werden kann.
Dieser Beitrag informiert Sie als Arbeitgeber, wie Ihre ukrainischen Mitarbeitenden rechtzeitig den Wechsel in einen regulären Aufenthaltstitel vorbereiten können – und wie Sie sie dabei unterstützen können.
Warum ein Wechsel notwendig ist
Der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG bietet aktuell Schutz, ist jedoch nicht dauerhaft angelegt. Sobald die temporäre Schutzregelung endet, benötigen betroffene Personen einen neuen Aufenthaltstitel, um weiterhin in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Der rechtzeitige Übergang in einen anderen Aufenthaltstitel ist daher entscheidend.
Mögliche Aufenthaltstitel für Ihre ukrainischen Mitarbeitenden
Je nach Qualifikation und Lebenssituation kommen verschiedene Titel in Betracht:
- Ausbildungsaufenthalte (§§ 16a, 16d, 16f AufenthG) – z. B. bei Beginn einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
- Aufenthalt als Fachkraft (§§ 18a, 18b AufenthG) – bei anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
- Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 AufenthG) – z. B. nach dem Studienabschluss oder bei vorhandener Anerkennung
- Selbstständigkeit (§ 21 AufenthG) – für gründungsinteressierte Personen
Worauf Ihre Mitarbeitenden jetzt achten sollten
1. Frühzeitige Information:
Betroffene Personen sollten sich möglichst bald über die Voraussetzungen und Anforderungen der jeweiligen Aufenthaltstitel informieren. Eine zentrale und verlässliche Informationsquelle ist:
www.make-it-in-germany.com
Betroffene Personen sollten sich möglichst bald über die Voraussetzungen und Anforderungen der jeweiligen Aufenthaltstitel informieren. Eine zentrale und verlässliche Informationsquelle ist:
www.make-it-in-germany.com
2. Beratung nutzen:
Eine individuelle Beratung bieten auch die Migrationsberatungsstellen oder das Welcome Center in der Region.
Eine individuelle Beratung bieten auch die Migrationsberatungsstellen oder das Welcome Center in der Region.
3. Anerkennung von Qualifikationen:
Für viele Aufenthaltstitel ist die Anerkennung des ukrainischen Berufs- oder Hochschulabschlusses erforderlich. Informationen und die zuständige Anerkennungsstelle finden sich unter:
www.anerkennung-in-deutschland.de
Für viele Aufenthaltstitel ist die Anerkennung des ukrainischen Berufs- oder Hochschulabschlusses erforderlich. Informationen und die zuständige Anerkennungsstelle finden sich unter:
www.anerkennung-in-deutschland.de
4. Antrag bei der Ausländerbehörde:
Sind alle Unterlagen vorhanden, muss ein Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde vereinbart und der Antrag auf den neuen Aufenthaltstitel gestellt werden.
Sind alle Unterlagen vorhanden, muss ein Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde vereinbart und der Antrag auf den neuen Aufenthaltstitel gestellt werden.
Was gilt für Kinder von Mitarbeitenden?
Auch Kinder benötigen für den weiteren Aufenthalt einen eigenen Aufenthaltstitel. Möglich sind z. B. Aufenthaltstitel im Rahmen des Familiennachzugs (§ 29 AufenthG) oder – bei schulischer oder beruflicher Ausbildung – ein eigenständiger Titel zu Ausbildungszwecken. Auch hier ist eine Beratung ratsam.
Wie können Sie als Arbeitgeber unterstützen?
- Machen Sie Ihre ukrainischen Mitarbeitenden frühzeitig auf diese Übergangsmöglichkeiten aufmerksam.
- Unterstützen Sie ggf. bei der Anerkennung von Qualifikationen oder der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen.
- Geben Sie, wenn möglich, eine schriftliche Arbeitsplatzzusage oder einen Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis – oft notwendig für die Antragstellung.
Der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG läuft perspektivisch aus – umso wichtiger ist es, dass Betroffene rechtzeitig in einen regulären Aufenthaltstitel wechseln. Arbeitgeber können dabei eine zentrale Rolle spielen, indem sie informieren und bei praktischen Schritten unterstützen.