Personalservices

Beschäftigung von Geflüchteten - Informationen für Arbeitgeber

Rechte, Pflichten und Empfehlungen für eine gute Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde

Rechtliche Grundlagen / Voraussetzungen für eine Beschäftigung

  1. Beschäftigung ist möglich, wenn eine gültige Arbeitserlaubnis bzw. Beschäftigungserlaubnis vorliegt.
  2. Aufenthaltsstatus ist entscheidend:
  • Personen mit Aufenthaltserlaubnis haben häufig freien Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung benötigen i.d.R. zusätzlich eine Bescheinigungserlaubnis der Ausländerbehörde
Folgende Beschäftigungsformen sind möglich: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Minijob, Praktikum, Berufsausbildung
Hinweis: Selbstständige Tätigkeiten (z. B. als Subunternehmer) sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich im Aufenthaltstitel vorgesehen ist.

Ihre Pflichten als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Dokumente prüfen
  • Aufenthaltstitel und Nebenbestimmungen kopieren und in der Personalakte verwahren
  • Gültigkeiten regelmäßig kontrollieren (Aufenthaltstitel, Beschäftigungserlaubnis)
  • internes Fristenmanagement für Gültigkeit der Aufenthaltstitel einrichten
  • Unterlagen für mögliche Zollkontrollen bereithalten
Aufenthaltstitel rechtzeitig verlängern
  • Verlängerung möglichst drei bis vier Monate vor Ablauf beantragen
  • Die Ausländerbehörde kann bis zur Ausstellung des neuen Dokuments eine Fiktionsbescheinigung ausstellen, die den Aufenthaltstitel vorübergehend ersetzt und den nahtlosen Fortbestand der Beschäftigung ermöglicht.
  • Antragstellung schriftlich dokumentieren. (Empfehlung: interne Hinweise einrichten, um Fristversäumnissen vorzubeugen!)
Wichtig: Liegt keine gültige Beschäftigungserlaubnis vor, sollte das Beschäftigungsverhältnis bis zur rechtlichen Klärung grundsätzlich unbezahlt ruhen, um eine unerlaubte Beschäftigung zu vermeiden.

Änderungen mitteilen
Bitte informieren Sie die Ausländerbehörde bei
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • internem Wechsel der Tätigkeit
  • Änderung des Arbeitszeitmodells bzw. der Arbeitszeit
  • bei Auszubildenden: Wechsel des Ausbildungsberufs
  • sonstigen wesentlichen Änderungen

Beschäftigung schafft Perspektiven

Asyl- und Duldungsstatus sind grundsätzlich nicht auf einen dauerhaften Aufenthalt ausgerichtet. Besteht ein langfristiger Personalbedarf, sollten Arbeitgeber frühzeitig prüfen, welche aufenthaltsrechtlichen Perspektiven – beispielsweise über Beschäftigungsregelungen – für ihre Mitarbeitenden in Betracht kommen.
Mögliche aufenthaltsrechtliche Perspektiven:
  1. Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine bestehende Duldung in eine Beschäftigungsduldung umgewandelt werden (u. a. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Mindeststundenumfang, Lebensunterhaltssicherung).
  2. Aufenthaltsrecht für Ausbildung (§§ 60a / 16g AufenthG)
    Bei betrieblichen Ausbildungen bestehen besondere Schutz- und Bleiberegelungen für Auszubildende.
  3. Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Erwachsene (§§ 25a / 25b AufenthG)
    Für gut integrierte Jugendliche oder Erwachsene kann ein weiterführender Aufenthaltstitel in Betracht kommen; Beschäftigung und Ausbildung sind hierbei oft wichtige Faktoren.

Nach einer Ablehnung des Asylantrags

Eine Ablehnung des Asylantrags bedeutet nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden muss. Je nach Einzelfall kommen weiterhin aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten (z. B. Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung) in Betracht.
Wichtig: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihren Beschäftigten und der Ausländerbehörde!

Erfolgreiche Zusammenarbeit

  • feste Ansprechperson für die Kommunikation mit der Ausländerbehörde im Unternehmen benennen
  • Mitarbeitende bei Behördenterminen und Bereitstellung benötigter Unterlagen unterstützen und möglichst begleiten
  • Aufenthaltstitel, Dokumente und eventuelle Änderungen regelmäßig überprüfen
  • interne Prozesse für Dokumente und Fristen etablieren

Beratung und Unterstützung

Das Welcome Center Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen bei Fragen zur Fachkräfteeinwanderung, Einstellung und Integration internationaler Beschäftigter. Informationen und Beratung finden Sie auf den folgenden Seiten.
Hier finden Sie weitere Informationen: