Infos zu Funktion und Erhalt

Digitale Signatur

Was ist die Digitale Signatur?

Mit Hilfe der Digitalen Signatur kann man am PC seine persönliche Unterschrift leisten - damit wird eine der letzten Hürden zur Akzeptanz des Electronic-Commerce abgebaut. Denn der Absender der Nachricht kann zweifelsfrei identifiziert werden, wenn er elektronisch unterschreibt. Und: elektronisch übermittelte Daten können auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht unbemerkt verändert werden. Ähnlich wie eine Unterschrift schließt die Digitale Signatur einen Text mit einer persönlichen Kennung ab. Außerdem stellt Sie eine Art Siegel dar, das einem elektronischen Dokument angehängt wird und dessen Fälschung ausschließt. Hergestellt wird dieses Siegel unter Einsatz spezieller mathematischer Verfahren (asymmetrische Verschlüsselung). Staatlich überprüfte Zertifizierungsstellen gewährleisten, dass jede Digitale Signatur nur einer natürlichen Person zugeordnet ist. Gerade Unternehmen können von der Digitalen Signatur profitieren: Elektronische Geschäftsprozesse werden auf eine rechtlich und technisch sichere Basis gestellt. Hierdurch entstehen beträchtliche Einsparpotenziale, denn der Versand per Post und der Papierausdruck sind nicht mehr erforderlich.

Was kann man digital signieren?

Basisfunktion ist das Signieren von E-Mails, auch mit Anhängen. Ergänzend dazu hat man die Möglichkeit, die Daten verschlüsselt zu übermitteln, so dass kein Dritter den Inhalt der Nachricht einsehen kann. Und schließlich spielt die Digitale Signatur im E-Government eine immer größere Rolle, weil die Online-Kommunikation mit Behörden abgesichert sein muss. Aktuelle Beispiele sind die Online-Vergabe von öffentlichen Aufträgen (E-Vergabe) und die signaturbasierte Beantragung der Emissionsberechtigungen.

Einsatzgebiete der elektronischen Signatur

Viele Unternehmen haben die Chance erkannt, mit der elektronischen Signatur Zeit und Geld zu sparen. Sie können Medienbrüche vermeiden und ihren Workflow erheblich verbessern. Die aktuell wichtigsten Signaturanwendungen für Unternehmen sind auf der Seite von DECODA dargestellt
  • Abfallnachweisverfahren
  • Emissionshandel
  • Verpackungsgesetz
  • E-Vergabe
  • Ausgleichsregelung EEG-Umlage
  • ELSTER
  • Elektronischer Rechtsverkehr
  • Patent- und Markenanmeldung
  • Online-Mahnverfahren
  • Geschäftsabschlüsse / Bilanzen für polnische Behörden
  • Arbeitnehmerüberlassung
Zu beantragen sind diese Karten zum einen bei vielen Industrie- und Handelskammern vor Ort und zum anderen per PostIdent-Verfahren.