Datenschutz

DSGVO - Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel


Informationen gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO gegenüber Teilnehmenden der Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel zu prüfen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

IHK Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz
0261-106-0
0261-106-234
E-Mail: datenschutz@koblenz.ihk.de

3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten für die IHK Koblenz

Jan Morgenstern
MORGENSTERN consecom GmbH
Große Himmelsgasse 1
67346 Speyer
E-Mail: datenschutz@m-consecom.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel durchzuführen. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel sowie der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Sachkundeprüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

5. Welche Daten verarbeitet die IHK?

Folgende Daten werden erhoben:
  • Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
  • Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Kommunikationsdaten
  • Prüfungsergebnis.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • an den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

7. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Prüfung wird das Ergebnis der Prüfung fünfzig Jahre aufbewahrt. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden ein Jahr, die Niederschriften zehn Jahre aufbewahrt. Weitere Prüfungsunterlagen werden ein Jahr aufbewahrt.

9. Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.

10. Betroffenenrechte

Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte:
– Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
– Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
– Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17, 18 DSGVO)
– Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO beruht (Art. 21 DSGVO)
– Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht und automatisiert erfolgt (Art. 20 DSGVO)
– Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Tel: +49 (0) 6131 208-2449
Fax: +49 (0) 6131 208-2497

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie aus den Aufgaben der IHK nach dem Arzneimittelrecht. Die IHK benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Stand: 06/2026