Datenschutz
Informationen gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO gegenüber Teilnehmenden an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe
Stand: 06/2026
DSGVO - Gaststättenunterrichtung
Informationen gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO gegenüber Teilnehmenden an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- 3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
- 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- 5. Welche Daten verarbeitet die IHK?
- 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 7. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
- 8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- 9. Quelle der Daten
- 10. Betroffenenrechte
- 11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Unterrichtung im Gaststättengewerbe durchzuführen.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstr. 2,
56068 Koblenz
0261 / 106-0
0261 / 106-234
E-Mail: datenschutz@koblenz.ihk.de
Schlossstr. 2,
56068 Koblenz
0261 / 106-0
0261 / 106-234
E-Mail: datenschutz@koblenz.ihk.de
3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Jan Morgenstern
MORGENSTERN consecom GmbH
Große Himmelsgasse 1
67346 Speyer
E-Mail: datenschutz@m-consecom.de
MORGENSTERN consecom GmbH
Große Himmelsgasse 1
67346 Speyer
E-Mail: datenschutz@m-consecom.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um die Unterrichtung im Gaststättengewerbe durchzuführen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Landesgaststättengesetz (LGastG) bzw. § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz sowie der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Unterrichtung im Gaststättengewerbe (VwV Gaststättenunterrichtung) vom 3. Dezember 2025 verarbeitet. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung, für die Ausstellung von Zweitschriften, die Bewertung von Freistellungsanträgen sowie zur Prüfung von Ausnahmen nach Anlage zur VwV Gaststättenunterrichtung verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.
5. Welche Daten verarbeitet die IHK?
Folgende Daten werden erhoben:
- Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
- Geschlecht
- Anschrift
- Kommunikationsdaten. Ggf. Nachweise über Ausnahmen von der Nachweispflicht gemäß Anlage zur VwV Gaststättenunterrichtung
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
- die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
- mit der Abwicklung und Durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
- den Referenten, der die Unterrichtung durchführt. Ggf. an Behörden zur Überprüfung der Nachweispflicht oder von Ausnahmen
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
7. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept. Nach Abschluss der Unterrichtung wird die Niederschrift mindestens 50 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
9. Quelle der Daten
Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Unterrichtung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.
10. Betroffenenrechte
Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte:
– Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
– Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
– Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17, 18 DSGVO)
– Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO beruht (Art. 21 DSGVO)
– Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht und automatisiert erfolgt (Art. 20 DSGVO)
– Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
– Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
– Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
– Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17, 18 DSGVO)
– Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO beruht (Art. 21 DSGVO)
– Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht und automatisiert erfolgt (Art. 20 DSGVO)
– Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Tel: +49 (0) 6131 208-2449
Fax: +49 (0) 6131 208-2497
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Tel: +49 (0) 6131 208-2449
Fax: +49 (0) 6131 208-2497
11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 3 Abs. 3 LGastG bzw. § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Unterrichtung im Gaststättengewerbe (VwV Gaststättenunterrichtung) vom 3. Dezember 2025. Die IHK benötigt Ihre Daten, um Ihre Teilnahme zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie an der Unterrichtung nicht teilnehmen und Ihnen kann kein Nachweis ausgestellt werden.
Im Falle eines Antrags auf Ausnahme von der Nachweispflicht sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Im Falle eines Antrags auf Ausnahme von der Nachweispflicht sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Stand: 06/2026