Datenschutz
Informationen gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO gegenüber Teilnehmern der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr
Stand: 06/2026
DSGVO - Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr
Informationen gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO gegenüber Teilnehmern der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- 3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
- 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- 5. Welche Daten verarbeitet die IHK?
- 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 7. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
- 8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- 9. Quelle der Daten
- 10. Betroffenenrechte
- 11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Fachkunde im Güterkraftverkehr zu prüfen.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer Koblenz Schlossstr. 2, 56068 Koblenz
0261 / 106-0
0261 / 106-234
E-Mail: datenschutz@koblenz.ihk.de
0261 / 106-0
0261 / 106-234
E-Mail: datenschutz@koblenz.ihk.de
3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Jan Morgenstern
MORGENSTERN consecom GmbH
Große Himmelsgasse 1
67346 Speyer
E-Mail: datenschutz@m-consecom.de
MORGENSTERN consecom GmbH
Große Himmelsgasse 1
67346 Speyer
E-Mail: datenschutz@m-consecom.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um die Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr durchzuführen. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG sowie § 5 Abs. 6, § 6 GBZugV und der Prüfungsordnung der IHK. Darüber hinaus ist die IHK nach § 15 GüKG i.V.m. Art. 11, 16 VO (EG) Nr. 1071/2009 verpflichtet, bestimmte Daten an das Bundesamt für Güterverkehr zur Führung der Verkehrsunternehmensdatei zu übermitteln. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Fachkundeprüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.
5. Welche Daten verarbeitet die IHK?
Folgende Daten werden erhoben:
- Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- Anschrift, ggf. auch von Unternehmen oder sonstiger dritter Person für Gebührenbescheid
- Prüfungsergebnis
- Kommunikationsdaten ggf. Angaben zur Bescheinigung der fachlichen Eignung und zu Freistellungsanträgen
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. übermittelt an:
- die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
- mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
- an den Prüfungsausschuss und an die Prüfungsaufsicht zur Abnahme der Prüfung
- ggf. an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung. Das Bundesamt für Güterverkehr zur Führung der Verkehrsunternehmensdatei (§ 15 GüKG i.V.m. Art. 11, 16 VO (EG) Nr. 1071/2009)
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
7. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus
steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die Niederschriften und Prüfungsunterlagen zehn Jahre und das Prüfungsergebnis fünfzig Jahre aufbewahrt.
Der Prüfungsbogen wird ein Jahr aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
Verstöße werden gemäß GüKVwV grundsätzlich zwei Jahre nach Eintritt der Rechtskraft gelöscht.
steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die Niederschriften und Prüfungsunterlagen zehn Jahre und das Prüfungsergebnis fünfzig Jahre aufbewahrt.
Der Prüfungsbogen wird ein Jahr aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
Verstöße werden gemäß GüKVwV grundsätzlich zwei Jahre nach Eintritt der Rechtskraft gelöscht.
9. Quelle der Daten
Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von ihm erhalten.
10. Betroffenenrechte
Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte:
– Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
– Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
– Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17, 18 DSGVO)
– Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO beruht (Art. 21 DSGVO)
– Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht und automatisiert erfolgt (Art. 20 DSGVO)
– Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
– Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
– Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
– Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17, 18 DSGVO)
– Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO beruht (Art. 21 DSGVO)
– Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht und automatisiert erfolgt (Art. 20 DSGVO)
– Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Tel: +49 (0) 6131 208-2449
Fax: +49 (0) 6131 208-2497
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Tel: +49 (0) 6131 208-2449
Fax: +49 (0) 6131 208-2497
11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG i.V.m. § 5 Abs. 6, § 6 GBZugV.
Die IHK Koblenz benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zu bearbeiten, wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungspflichten können bestimmte Daten auch ohne Ihre Mitwirkung an das Bundesamt für Güterverkehr weitergeleitet werden (§ 15 GüKG).
Stand: 06/2026